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NPD
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CSU-Innenexperte Keine Versäumnisse im NPD-Verbotsverfahren

Grünen-Innenexperte Beck warnte die Länder vor einer nochmaligen Niederlage.

Berlin – Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sieht bei den Ländern keine Versäumnisse im NPD-Verbotsverfahren. Zum Beschluss des Verfassungsgerichts, der Bundesrat solle Karlsruhe Belege liefern, wie viele der bezahlten NPD-Informanten vom Verfassungsschutz abgeschaltet worden seien, sagte Mayer der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag): „Man kann den Ländern beileibe nicht vorwerfen, dass sie ihrer Nachweispflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.“

Dagegen sieht die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts als „Alarmsignal“ für ein mögliches Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens. Schon das erste Verbotsverfahren sei an der Frage der Abschaltung von V-Leuten gescheitert. „Da werden Erinnerungen wach“, sagte Göring-Eckardt der „Welt“ (Dienstag). „Das bestätigt unsere grundsätzliche Skepsis am NPD-Verbotsverfahren.“

Auch der Grünen-Innenexperte Volker Beck warnte die Länder vor einer nochmaligen Niederlage. Er sei froh, „dass der Bundestag mehrheitlich der Versuchung widerstanden hat, sich an dem Verfahren zu beteiligen.“ Das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 sei eine der größten Niederlagen der Politik gewesen. „Deshalb habe ich stets vor einem weiteren Himmelfahrtskommando gewarnt, in dem wieder aus Eile Hektik wird und die juristische Prüfung einer politischen Willensbekundung weicht“, meinte Beck.

Die Innenminister der Länder sehen weiterhin keine Probleme mit Informanten. Die Verfassungsschutzbehörden hätten die V-Leute in den Führungsgremien vor dem aktuellen Verfahren abgeschaltet, sagte der rheinland-pfälzische Minister Roger Lewentz (SPD) als Vorsitzender der Innenminister-Konferenz.

Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts sollen die Länder „darstellen und in geeigneter Weise belegen“, wie viele der bezahlten Informanten vom Verfassungsschutz abgeschaltet wurden und wie das ablief. Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie er sichergestellt hat, dass in dem Verbotsantrag keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der Rechtsextremisten verwertet wurden.

24.03.2015 - dpa / newsburger.de

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