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Bundesverfassungsgericht
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NPD-Verbotsverfahren Mehr Beweise zu V-Leuten gefordert

Zusätzliche Beweise in mehreren Punkten gefordert.

Karlsruhe – Im NPD-Verbotsverfahren muss der Bundesrat dem Verfassungsgericht weitere Beweise dafür vorlegen, dass die V-Leute in der rechtsextremen Partei tatsächlich abgeschaltet sind. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts hervor.

Insbesondere sollen die Länder „darstellen und in geeigneter Weise belegen“, wie viele der bezahlten Informanten vom Verfassungsschutz abgeschaltet wurden und wie das ablief. Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie er sichergestellt hat, dass in dem Verbotsantrag keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der Rechtsextremisten verwertet wurden.

Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. Der Bundesrat unternahm im Dezember 2013 einen neuen Anlauf für ein Verbot. Für den Antrag gaben die Innenminister Testate ab – mit der Zusicherung, das gegen die NPD gesammelte Material sei frei von V-Mann-Informationen.

Gegen den Verbotsantrag hatte es von Anfang an Bedenken gegeben, die Erfolgsaussichten werden von Experten angezweifelt. Bundesregierung und Bundestag hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen.

Die NPD hatte in ihren Schriftsätzen an das Verfassungsgericht bestritten, dass die V-Mann-Problematik ausgeräumt sei. Die Erklärungen von Ministern könne bei einem derartigen Verfahren nicht als Beweis ausreichen, hieß es. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Prozessbevollmächtigte und die Vorstandsmitglieder der NPD abgehört würden und damit die Prozessstrategie der Partei ausgeforscht werde. Die NPD-Spitze will sich an diesem Dienstag mit der neuen Entwicklung befassen, wie ihr Sprecher auf Anfrage mitteilte.

Die Innenminister der Länder sehen weiter keine Probleme mit Informanten. Die Verfassungsschutzbehörden hätten die V-Leute in den Führungsgremien vor dem aktuellen Verfahren abgeschaltet, sagte der rheinland-pfälzische Minister Roger Lewentz (SPD) als Vorsitzender der Innenminister-Konferenz nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen am Montag in Brüssel.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow wertet die Forderung des Verfassungsgerichts nach mehr Beweisen für die Abschaltung von V-Leuten als Alarmzeichen. Er appellierte an die übrigen 15 Länder, klare Zeichen zu setzen und sich – wie sein Land – komplett von den Informanten zu trennen. „Das waren keine Vertrauensleute, sondern vielfach staatlich alimentierte Nazis“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Die Karlsruher Richter warteten auf einen solchen Schritt.

Der CDU-Vizevorsitzende Thomas Strobl und der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sehen sich durch den Beschluss des Verfassungsgerichts in ihrer Skepsis bestätigt. Uhl sagte der „Berliner Zeitung“: „Man schafft nur Probleme, wenn man eine Partei von Staats wegen verbieten will.“ Ein Verbot sei überflüssig, weil die Rechtsextremisten ohnehin im Sinkflug seien. Strobl sagte der „Leipziger Volkszeitung“, es habe Gründe, weshalb der Bundestag sich nicht angeschlossen habe. „Unser Unbehagen, ein Verbotsverfahren anzustrengen, bleibt.“

Die Linke-Politikerin Petra Pau sagte, die Probleme seien absehbar gewesen. „V-Leute sind und bleiben vom Staat gekaufte Spitzel und Täter, im konkreten Fall Nazis ohnehin.“

23.03.2015 - dpa / newsburger.de

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