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Linnemann CDU „wieder regierungsfähig“

CDU stellt neues Grundsatzprogramm vor.

Berlin – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betrachtet seine Partei nach der Einigung auf einen Entwurf eines neuen Grundsatzprogramms als „wieder regierungsfähig“. Bei der Vorstellung des Programms in Berlin erklärte er am Montag: „Sollte es zu einer vorgezogenen Bundestagswahl kommen, wären wir bereit.“

Linnemann betonte weiterhin, dass das Land und die Menschen verunsichert seien und Antworten auf die drängenden Fragen benötigen. Das Grundsatzprogramm solle den Bürgern „Orientierung und Halt“ bieten. In den Diskussionen über das Programm wurde das „Wertefundament“ der Partei „erneuert und bekräftigt“, so Linnemann. Das christliche Menschenbild stehe im Zentrum und definiere die Politik der Partei. Das Wohl des Individuums habe stets Vorrang vor dem Kollektiv. Die CDU strebe danach, Menschen zu fördern und nicht zu stigmatisieren. Die Partei sei sich zudem bewusst, dass sie nicht die „letzte Wahrheit“ kenne und solle daher „technologieoffen“ agieren, beispielsweise in Bezug auf den Verbrennungsmotor oder die Kernkraft, erklärte der CDU-Generalsekretär.

Das neue Grundsatzprogramm mit dem Titel „In Freiheit leben – Deutschland sicher in die Zukunft führen“ soll auf dem Bundesparteitag der CDU im Mai 2024 beschlossen werden. Auf 70 Seiten umfasst es drei große Themenbereiche: Freiheit und Sicherheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Gemeinschaft sowie Aufbruch und Erneuerung. Das Programm fordert unter anderem den „Mut zur deutschen Leitkultur“. Es wird auch ein „weltoffener Patriotismus“ thematisiert. In Bezug auf Migration werden „verpflichtende Integrationsvereinbarungen“ gefordert sowie die Einführung von „verpflichtenden Sprachkursen“. Die Partei strebt zudem die Realisierung einer Drittstaatenlösung angesichts des hohen Flüchtlingszuzugs nach Europa an.

In Bezug auf die gendergerechte Sprache betont das Programm, dass man „für eine geschlechtergerechte Sprache“ ist, jedoch gegen „Gender-Zwang“. Es wird gefordert, dass in Behörden, Schulen, Universitäten, anderen staatlichen Einrichtungen und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk „keine grammatikalisch falsche Gender-Sprache“ verwendet werden soll.

11.12.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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