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NPD-Verbotsverfahren Göring-Eckardt sieht „Alarmsignal“ für mögliches Scheitern

„Da werden Erinnerungen wach.“

Berlin – Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sieht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts als Alarmsignal für ein mögliches Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens. Die Karlsruher Richter fordern nun Beweise dafür, dass staatlich honorierte V-Leute in der rechtsextremen Partei tatsächlich abgeschaltet worden sind.

„Die Ankündigung aus Karlsruhe ist ein Alarmsignal. Schon das erste Verbotsverfahren ist an der Frage der Abschaltung von V-Leuten gescheitert. Da werden Erinnerungen wach. Das bestätigt unsere grundsätzliche Skepsis am NPD-Verbotsverfahren“, sagte Göring-Eckardt der „Welt“. Der Bund und die Innenministerien der Länder dürften nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen.

Grüne-Innenexperte Volker Beck, der am ersten gescheiterten Verbotsverfahren beteiligt war, warnt die Länder vor einer nochmaligen Niederlage. „Zweifel, ob die Abschaltung der V-Leute ausreichend und hinreichend nachvollziehbar ist, wurden von den Innenministern in den Wind geschlagen“, sagte Beck. Er sei froh, „dass der Bundestag mehrheitlich der Versuchung widerstanden hat, sich an dem Verfahren zu beteiligen und den Innenministern einen Blanko-Scheck auszustellen.“

Das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 sei eine der größten Niederlagen der Politik gewesen. „Deshalb habe ich stets vor einem weiteren Himmelfahrtskommando gewarnt, in dem wieder aus Eile Hektik wird und die juristische Prüfung einer politischen Willensbekundung weicht“, sagte Beck.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte der „Welt“: „Die Innenressorts werden nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des Bundesverfassungsgerichtes auf geeignete Weise entsprochen werden kann.“ Hessen hat die Federführung in der Arbeitsgruppe der Bundesländer zum NPD-Verbotsverfahren übernommen.

Nach „Welt“-Informationen hatten die Bundesländer einen „Erörtungstermin“ über die Problematik der V-Leute beim Verfassungsgericht angeregt. Doch dazu kam es nicht. Karlsruhe verlangte am 19. März Beweise für das Abschalten der V-Leute in den Führungsebenen der NPD.

Ein hochrangiger Verfassungsschützer eines Landesamts sagte der „Welt“: „Das Verfassungsgericht hat uns damit völlig überrascht. Jetzt geht es darum, dass wir die Namen unserer V-Leute offen legen sollen. Doch das können wir gar nicht. Das würde Leib und Leben unserer Informanten gefährden. Genau davor haben immer gewarnt.“

Die Länder seien von der Aufforderung des Gerichts überrascht worden. „Unsere Prozessbevollmächtigten sind darüber nicht vorab informiert worden“, sagte der Verfassungsschützer.

23.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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