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Solidaritätszuschlag
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Gerichtssprecher Karlsruhe verhandelt noch 2013 über Soli

Musterklage des Steuerzahlerbunds.

Karlsruhe – Der umstrittene Solidaritätszuschlag wird erneut ein Fall für die Richter. Das Finanzgericht Niedersachsen wird in den kommenden Monaten über die Klage eines Angestellten gegen den Soli urteilen, wie ein Gerichtssprecher der Tageszeitung „Die Welt“ sagte. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der einst für den Aufbau Ost eingeführte Zuschlag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müsste sich danach das Bundesverfassungsgericht mit dem Soli beschäftigen.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte bereits im Jahr 2009 in einer Entscheidung den Soli für verfassungswidrig gehalten. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluss aus Hannover allerdings für unzulässig erklärt.

Der Sprecher des Finanzgerichts Niedersachsen sagte der „Welt“ zu der erneuten Verhandlung: „Karlsruhe hat uns vor drei Jahren aufgegeben, dass wir uns mit der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen einer Ergänzungsabgabe, um die es sich beim Soli handelt, befassen. Das haben wir nun getan.“

Er sagte weiter: „Es ist geplant, dass es noch in diesem Jahr eine mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gibt.“ Zeitnah nach der Verhandlung werde es zu einem Beschluss kommen, so der Sprecher. Der 7. Senat des Gerichts wird sich damit befassen.

Bei dem Fall handelt es sich um eine Musterklage des Steuerzahlerbunds. Dessen Präsident Reiner Holznagel zeigte sich optimistisch: „Karlsruhe hat nie über den Soli verhandelt, sondern hat damals lediglich den Vorlagebeschluss aus Hannover nicht angenommen“, sagte Holznagel der „Welt“. Er betonte: „Zu sagen, dass Karlsruhe den Soli für verfassungskonform hält, ist unredlich.“

24.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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