Einfluss auf zukünftige politische Entscheidungen.
Wiesbaden – Heute wählen die 96 Abgeordneten aus Deutschland für das Europäische Parlament. Angesichts der wichtigen Rolle dieser Wahl, die es den Wählerinnen und Wählern ermöglicht, Einfluss auf zukünftige politische Entscheidungen in der Europäischen Union zu nehmen, appelliert die Bundeswahlleiterin an alle Wahlberechtigten, ihr Stimmrecht zu nutzen.
Zur Information: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können trotzdem an der Europawahl teilnehmen. Sie müssen lediglich im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wenn Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde, trifft dies zu. Die zuständige Wahlstelle kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die Wähler auf Aufforderung des Wahlvorstands mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen – Unionsbürger mit ihrem Identitätsnachweis.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann unter bestimmten Umständen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung, noch bis 15:00 Uhr Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann entweder durch eine bevollmächtigte Person oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen dann spätestens um 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingehen.
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