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Staatsrechtler Verfassungsänderung würde Flüchtlingskrise nicht lösen

Degenhart warnte vor „überstürzten Ad-hoc-Änderungen“ des Grundgesetzes.

Berlin – Staatsrechtler haben zurückhaltend auf Überlegungen in der Union reagiert, angesichts der Flüchtlingskrise das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz einzuschränken: „Eine Verfassungsänderung würde die Flüchtlingstragödie nicht lösen. Selbst wenn Deutschland das Grundrecht auf Asyl beseitigen würde, was angesichts unserer Geschichte eine Schande wäre, blieben praktisch die gleichen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention“, sagte der Direktor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, dem „Handelsblatt“.

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart warnte vor „überstürzten Ad-hoc-Änderungen“ des Grundgesetzes. Er verwies ebenfalls auf bestehende Abkommen auf europäischer Ebene, „die aber“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte, „in der Krise auch hier nicht zur Kenntnis genommen werden“.

Degenhart kritisierte zugleich, dass in der aktuellen Debatte nicht ausreichend differenziert werde zwischen dem Asylgrundrecht, das bei gezielter politischer Verfolgung besteht, und dem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Dieses komme bei Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder sonstigen Notstandsgebieten zur Anwendung, sofern es sich nicht um gezielte politische Verfolgung bestimmter Personen oder Gruppen, etwa durch den „Islamischen Staat“, handle. „All dies ist gesetzlich geregelt, sodass eine Verfassungsänderung nicht notwendig ist.“

Aus Wielands Sicht wäre es sinnvoll, ein effizienteres Verfahren zu schaffen, um die Flüchtlinge zu identifizieren, die einen Anspruch auf Asyl haben. „Der Rechtsstaat fordert geradezu schnelle Entscheidungen, die verhindern, dass die Betroffenen monatelang im Ungewissen über ihr Schicksal bleiben“, sagte der Rechtsprofessor. Das setze aber viel mehr Entscheider, eine Konzentration der Verfahren an bestimmten Orten und schnellen Rechtsschutz voraus.

„Angesichts des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft sollten daneben Verfahren für Nichtverfolgte aus den Balkanstaaten geschaffen werden, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht werden“, sagte Wieland weiter.

Für die Menschen, die zurückgeschickt werden, sollten zudem, wie in der Schweiz, Anreize für eine schnelle Rückkehr geboten werden. „Erforderlich ist nicht eine Änderung des Asylrechts, sondern eine kluge und effiziente Anwendung des geltenden Rechts“, betonte Wieland.

22.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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