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Schärfere Arbeitslosen-Sanktionen verfassungswidrig?

Leipzig – Die schärferen Sanktionsregeln für Arbeitslose unter 25 Jahren verstoßen nach Auffassung des Bundesrichters Uwe Berlit gegen die Verfassung. Das sagte der Richter im ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. „Für diese Differenzierung allein nach dem Alter gibt es keinen sachlichen Grund“, so Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die entsprechende Regelung schreibt vor, dass Arbeitslosen unter 25 Jahren bei einer erstmaligen größeren Pflichtverletzung, wie etwa der Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs ohne wichtigen Grund, das komplette Arbeitslosengeld für drei Monate gestrichen wird. Bei über 25-jährigen Arbeitslosen werden in einem solchen Fall lediglich 30 Prozent des Arbeitslosengeldes nicht mehr gezahlt.

Es gebe aber „keinen empirischen Beleg, dass unter 25-Jährige sanktionsunempfindlicher wären oder mehr Sanktionen brauchen, damit man sie auf den `Pfad der Tugend` wieder zurückführt als über 25-Jährige“, mahnte Berlit. Ohne tragfähige Gründe verstoße eine solche Differenzierung aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

19.07.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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