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Koalition einigt sich auf Wahlrechtsreform
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Wahlrecht Koalition einigt sich auf Wahlrechtsreform

Berlin – Die Fraktionsexperten der schwarz-gelben Regierungskoalition haben sich nach monatelangem Streit grundsätzlich auf die Reform des deutschen Wahlrechts geeinigt. Der Entwurf für das neue Gesetz soll in dieser Woche in den Bundestag eingebracht und nach der Sommerpause verabschiedet werden, wie das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ berichtet. Die Koalition steht bei dem Vorhaben unter erheblichem Zeitdruck, weil das Bundesverfassungsgericht der Politik schon vor drei Jahren aufgetragen hatte, das Wahlrecht bis zum 30. Juni 2011 zu reformieren.

Die Karlsruher Richter hatten Teile des derzeitigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil es die absurde Wirkung haben kann, dass zusätzliche Zweitstimmen einer Partei sogar schaden können. Diesen Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts will die Koalition nun dadurch beseitigen, dass die Bundesländer feste Kontingente von Mandaten zugewiesen bekommen. Diese werden dann – je nach Wahlergebnis – auf die einzelnen Parteien verteilt. Eine Verrechnung der Zweitstimmen zwischen den Bundesländern findet nicht mehr statt. Diese Verrechnung kann den Effekt des negativen Stimmgewichts auslösen.

Die Liberalen hatten sich bis zum Schluss gegen das System fester Sitzkontingente gesperrt, weil sie Nachteile insbesondere in kleinen Bundesländern befürchteten. Diese Nachteile sollen nun mit einem Korrekturmechanismus ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist die Koalition bereit, auf Basis des nun gefundenen Kompromisses mit SPD und Grünen zu verhandeln.

Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass es zu einem parteiübergreifenden Konsens kommt, weil beide Oppositionsparteien eine wesentlich grundsätzlichere Reform des deutschen Wahlrechts anstreben. SPD und Grüne wollen bei den Überhangmandaten ansetzen, von denen im Moment nur die Union profitiert.

25.06.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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