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Zwei Männer surfen im Internet
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Hasskommentare im Internet Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Gesetzentwurf

„Dieses Gesetz ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.“

Berlin – Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erhebt in einem Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), mit dem die Große Koalition gegen Hass-Kommentare und Falschmeldungen im Netz vorgehen will.

Der Eingriff des NetzDG in das Grundrecht der Meinungsfreiheit sei nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz unbestimmte Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ nicht definiert und weil weder für die Anbieter noch die Nutzer effektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unberechtigte Löschungen bestehen, so die Rechtsexperten des Bundestags, berichtet die „Bild“ (Dienstag).

Die Höhe der Bußgeldandrohung gegen Netzbetreiber sei unverhältnismäßig und werde zu einem „Overblocking“ (vorauseilendes Löschen) führen. „Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte der Nutzer nicht ausgeschlossen werden. § 3 NetzDG-E stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar“, heißt es in dem Gutachten.

„Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen, wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt angesehen.“

Heftiger Widerstand kommt auch aus der Union: „Dieses Gesetz ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Es dient nur der Meinungsunterdrückung. So schleicht die Diktatur in unser Land, indem man Private per Gesetz aufeinander hetzt, um sich zu überwachen“, sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl der „Bild“.

13.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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