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Genitalverstümmelung FDP bezweifelt Wirksamkeit des Passgesetzes

Passgesetz nur ein Feigenblatt.

Berlin – Die FDP zweifelt die Wirksamkeit des neuen Passgesetzes zur Bekämpfung von Beschneidungen von Mädchen bei Ferienbesuchen im Ausland an.

In der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, über welche die „Welt“ berichtet, heißt es, der Regierung sei seit Änderung des Passgesetzes kein einziger Fall bekannt, in dem einer Person wegen des Verdachts der Ausreise zum Zweck der weiblichen Genitalverstümmelung der Pass entzogen wurde.

Seit Juli 2017 droht Personen die Versagung und der Entzug des deutschen Passes, wenn sie Mädchen oder Frauen mit dem Ziel der Genitalverstümmelung ins Ausland begleiten. Die Bundesregierung erhofft sich davon die Eindämmung sogenannter Ferienbeschneidungen in den Schulferien.

Auf die Frage, ob das Passgesetz bei der Bekämpfung dieser „Ferienbeschneidungen“ erfolgreich umgesetzt wird, antwortete das Bundesfamilienministerium: „Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die tatbestandlichen Voraussetzungen der Passentziehung wegen drohender Ferienbeschneidungen erfüllt waren und gleichwohl keine Passentziehung erfolgt wäre. Insofern geht die Bundesregierung von einer erfolgreichen Umsetzung aus.“

Für die FDP ist das nur wenig glaubwürdig. Sie vermutet vielmehr, dass das Gesetz nicht greift, weil es an der Umsetzung scheitert. „Es zeigt sich, dass die Bundesregierung die Dimension des Problems nicht erkannt hat“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding der „Welt“. Dass bislang kein einziger Pass entzogen wurde, lasse keinesfalls darauf schließen, dass das Passgesetz wirksam sei.

„Es ist völlig unrealistisch, dass allein die Änderungen im Passgesetz inzwischen alle Ferienbeschneidungen verhindert. Wir müssen daher davon ausgehen, dass weiterhin Mädchen in den Ferien verstümmelt werden.“ Insofern scheine das neue Passgesetz nur ein Feigenblatt zu sein, so Suding weiter. „Die Bundesregierung muss mehr dafür tun, die Mädchen und Frauen wirksam zu schützen. Die Genitalverstümmelung bringt unendliches physisches und psychisches Leid über die betroffenen Mädchen und Frauen.“

Nach einer 2017 vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie leben in Deutschland geschätzt 50.000 genitalverstümmelte Frauen. Zwischen 1.500 und 5.700 in Deutschland lebende Mädchen sind akut davon bedroht, beschnitten zu werden.

Eine Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach Angaben der Bundesregierung allerdings nur bei Taten, die in Deutschland begangen wurden. „Im Berichtsjahr 2018 wurden in der PKS vier Fälle weiblicher Genitalverstümmelung erfasst, im Berichtsjahr 2017 wurde kein Fall erfasst“, heißt es dazu in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP.

22.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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