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Experten EEG droht wegen EuGH-Urteils das Aus

Grundsatz des freien Warenverkehrs verletzt.

Berlin – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht nach Einschätzung führender Energiepolitiker wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf der Kippe. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Das höchste europäische Gericht muss im Sommer über den Fall eines finnischen Windstromerzeugers urteilen, der seinen Strom ins benachbarte Schweden liefert, dort aber keine Ökostromhilfe erhält. Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien und ihre Vergütung.

Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Union im Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), warnte in „Focus“: „Wenn der EuGH so entscheiden sollte, wie vom Generalanwalt beantragt, so wäre das das Aus für das heutige EEG.“

Die bayerische Energieministerin Ilse Aigner (CSU) sagte: „Dann wird und muss das bisherige EEG-Gesetz mit ungesteuerter Dauersubventionierung der Vergangenheit angehören.“

Der Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, hatte den Fall jüngst klar bewertet: Nationale Fördersysteme müssten ausländischen Ökostromerzeugern offenstehen. Sonst sei der Grundsatz des freien Warenverkehrs verletzt. Folgt das Gericht dem Generalanwalt, haben etwa auch dänische Solarparks Anspruch auf Förderung nach dem deutschen EEG.

Pfeiffer warnte vor den Folgen: „Das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien mit seinen hohen Vergütungssätzen würde wie ein Magnet Subventionssuchende aus ganz Europa anziehen.“ Die EEG-Kosten, die mit 24 Milliarden Euro in 2014 schon heute für die Verbraucher kaum noch tragbar seien, würden „dann endgültig aus dem Ruder laufen“.

Aigner sieht sich in ihrer Kritik am EEG-bestätigt: „Wir müssen den Strommarkt neu gestalten.“ Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist verärgert: Er steckt mitten in der Reform des EEG und den Verhandlungen mit der EU-Kommission um die Industrie-Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage. In seinem Haus heißt es auf Anfrage: „Die Bundesregierung teilt die Rechtsauffassung von Generalanwalt Bot ausdrücklich nicht.“

Deutschland berufe sich auf die EU-Richtlinie 2009/28, die den Staaten erlaubt, selbst darüber zu entscheiden, „in welchem Umfang sie die in einem anderen Mitgliedstaat erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen fördern wollen.“ Allerdings folgt der EuGH in rund 80 Prozent der Fälle dem Votum des Generalanwalts.

15.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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