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Norbert Lammert
© dts Nachrichtenagentur

NPD-Verbotsverfahren Bundestagspräsident spricht sich dagegen aus

„Man soll es besser bleiben lassen.“

Berlin – Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, dass sich der Bundestag mit einem eigenen Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die NPD zu verbieten, dem von den Regierungschefs der Länder im Bundesrat angestrebten Verbotsverfahren anschließt. Auch äußerte Lammert Zweifel, ob die von den Innenministern der Länder zusammengestellte „Materialsammlung“ für ein Verbot ausreiche.

Lammert sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe), die juristischen Begründungen leuchteten ihm nicht ein. „Man soll es besser bleiben lassen.“ Diese Auffassung habe er in Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen erläutert, sagte Lammert. Das angestrebte Verfahren sei „nicht durchdacht“ und lediglich ein „Reflex“ auf die Mordanschläge der NSU, sagte Lammert der FAZ.

Das Risiko, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot des Bundesverfassungsgerichts aufhebe, sei groß, sagte Lammert. Der Bundestagspräsident erinnerte an die Maßstäbe des europäischen Gerichts und verwies darauf, der politische Einfluss der NPD sei „selten so gering wie heute“. Eine „akute Bedrohung der Demokratie“, wie es die europäische Rechtsprechung fordere, könne für Deutschland nicht plausibel erklärt werden. Die rechtsextreme Szene in Deutschland sei weitaus größer und relevanter als die NPD selbst, so dass ein Verbot der NPD auch der Sache nach nicht helfen würde.

Zudem sei es sicher, dass das Verbotsverfahren schon 2013 beendet werden könne, sagte Lammert der FAZ. Der NPD würde mithin das „famose Silbertablett“ gegeben, als ausdrücklich nicht verbotene Partei den Bundestagswahlkampf zu führen. In Deutschland gebe es gewiss so viel Anhänger rechtsextremer Ideen, wie auch in anderen europäischen Ländern. Doch sei – auch wegen der deutschen Geschichte – der Anteil der Wähler in Deutschland, die rechtsextreme Parteien wählten, weitaus geringer als im Ausland.

Lammert sagte der FAZ, mit einem Verbotsverfahren in Karlsruhe wachse mithin die Gefahr, „die latent rechtsextremen Wähler in ein Solidaritätsverhalten mit der NPD zu treiben“. Zudem sei die Vorstellung „abwegig“, nach einem Parteiverbot würden die NPD-Mandatsträger in Landtagen oder Kommunalparlamenten ihr Mandat verlieren. Vielmehr könnten sie fortan in einer „Märtyrerpose“ für sich werben.

06.12.2012 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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