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Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
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BMI In Coronakrise registrierte Asylbewerber schon länger im Land

„Das von Ihnen beschriebene Phänomen ist dem Bundesamt bekannt.“

Berlin – Das Bundesinnenministerium (BMI) geht davon aus, dass die während der Coronakrise registrierten Asylbewerber mehrheitlich schon länger im Land leben.

Ein Sprecher teilte der „Welt am Sonntag“ mit: „Bei der überwiegenden Zahl der im April 2020 noch registrierten Asylbewerber ist zu vermuten, dass diese sich bereits seit einer gewissen Zeit in Deutschland aufgehalten haben, bevor sie einen Antrag stellten.“

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden 5.106 Asylerstanträge gestellt, obwohl coronabedingt kaum noch Asylsuchende an den Grenzen festgestellt wurden. Mit der Erstaufnahme befasste Beamte berichteten der „Welt am Sonntag“, dass es sich bei den Neuzugängen unter anderem um zuvor per Visum Eingereiste handele. Daneben könnten auch Corona-bedingte Verzögerungen eine Rolle spielen. Nur das BAMF könne durch Reisewegbefragungen oder Auswertung von Eurodac-Treffern belastbare Angaben treffen, wie viele Asylbewerber jüngst eingereist seien und wie viele schon länger mit einem Visum oder untergetaucht hier lebten.

Auf Anfrage hieß es vom BAMF: „Das von Ihnen beschriebene Phänomen ist dem Bundesamt bekannt. Uns liegen ebenfalls Hinweise darauf vor, dass Personen nicht direkt nach ihrer Einreise einen Asylantrag gestellt haben, sondern dies erst jetzt tun.“ Weitere Informationen zur Zeit vor der Antragstellung könne man „leider nicht nennen“.

Einen Hinweis, um welche Fallkonstellationen es sich handelt, liefert das sächsische Innenministerium. Unter den im April in der Erstaufnahme angekommenen Migranten seien etwa „bereits im Inland legal Aufhältige“ gewesen, beispielsweise Studenten „deren Aufenthaltsstatus endet und die angeben, nicht mehr in das Heimatland zurückkehren zu können“.

Zudem hätten Personen Anträge gestellt, die wegen „Krankenbehandlungen“ eingereist waren. Oder solche, die „mit Schengenvisum als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Verwandtenbesuch“ eingereist waren und „nach Abwarten der legalen Aufenthaltsfristen – beispielsweise bis zum Abschluss der Krankenbehandlungen oder des Verwandtenbesuchs – von zumeist 90 Tagen ihren Aufenthalt rechtlich neu ordnen wollen“.

Das Innenministeriums verweist aber auch darauf, dass im Zuge der Corona-Bekämpfung „die bundesdeutschen Grenzen nicht geschlossen wurden, vielmehr sind lediglich vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt worden, die per se einen Übertritt in das Bundesgebiet mit dem Ziel der Stellung eines Asylantrags nicht verhindern“.

17.05.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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