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Horst Seehofer
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Androhung von Haft für Flüchtlingshelfer Bundesinnenminister Seehofer verwirft Pläne

„Wer Dienstgeheimnisse verrät, soll dafür bestraft werden,“

Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist von seinen Plänen abgerückt, Flüchtlingshelfern Haftstrafen anzudrohen, wenn sie Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen oder diese verhindern.

„Wir wollen durch die Strafbarkeit keine Nicht-Regierungs-Organisationen treffen und auch keine Journalisten“, sagte Seehofer der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Man konzentriere sich „auf die Quelle der Information, und das ist der Amtsträger. Wer Dienstgeheimnisse verrät, soll dafür bestraft werden“, so der Innenminister weiter.

Er will mit dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für effektivere Abschiebungen aus Deutschland sorgen und die Abschiebehaft erheblich ausweiten. Sein Gesetzentwurf sah zunächst auch vor, dass Menschen, die Geflüchtete über einen bevorstehenden Abschiebetermin informieren oder diesen verbreiten, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren droht. Betroffen von einer solchen Regelung wären Flüchtlingsräte, Unterstützer des Kirchenasyls, Nicht-Regierungs-Organisationen, unter Umständen auch Journalisten.

Auf Druck von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konzentriert sich Seehofers Entwurf nun auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die solche Informationen weitergeben.

Geklärt werden muss allerdings noch, ob ehrenamtliche Helfer sich bei einer verhinderten Abschiebung „wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Haupttat“ strafbar machen, wie es in dem Entwurf heißt, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ gab es erhebliche Differenzen zwischen Union und SPD. Seehofer zeigte sich am Donnerstag zufrieden über die Verständigung mit Barley und Heil. „Ich glaube, dass wir einen ganz vernünftigen Interessenausgleich gefunden haben“, sagte der CSU-Politiker.

Die umstrittene „Duldung light“, wonach abgelehnte Asylbewerber mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen, wenn sie keinen Pass haben und nicht zur Klärung ihrer Identität beitragen, wurde auf Wunsch der SPD nun ersetzt. Die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ sieht jetzt Mitwirkungspflichten bei der Klärung der Personaldaten vor.

Größtes Zugeständnis der SPD ist die gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Straftätern, auf einem Gelände, aber räumlich getrennt. Barley hatte hier zunächst erhebliche Bedenken erkennen lassen. Nun soll die Regelung vorübergehend doch möglich werden.

Seehofer begründete die Entscheidung mit dem Mangel an Abschiebehaftplätzen in den Ländern. „Wenn wir eine Notlage haben, und die haben wir, können wir beim Trennungsgebot eine Ausnahme machen“, sagte der Innenminister der „Süddeutschen Zeitung“. Er hoffe, das Gesetz kommenden Mittwoch ins Kabinett zu bringen.

11.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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