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Änderung der Frequenzverordnung Bundesregierung ebnet Weg für mobilen Breitbandausbau

„Der Weg für eine schnelle Vergabe der Frequenzen ist frei.“

Berlin – Spätestens 2018 sollen in Deutschland alle Nutzer schnell im Internet surfen können: Deshalb schafft die Bundesregierung jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für den mobilen Breitbandausbau. An diesem Mittwoch will das Kabinett die Änderung der Frequenzverordnung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) beschließen, berichtet die F.A.Z. (Mittwochsausgabe).

Die Verordnung sieht vor, dass die 700 Megahertz-Frequenzen, die bisher für das digitale Antennen-Fernsehen (DVB-T) genutzt werden, künftig für den Ausbau des mobilen Breitbands und damit für schnelles Internet zur Verfügung stehen sollen. Die Frequenzen werden frei, weil Fernsehen und Rundfunk künftig die modernere Übertragungstechnik DVB-T2 nutzen werden.

„Mit der Änderung der Frequenzverordnung sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Auktion geschaffen. Der Weg für eine schnelle Vergabe der Frequenzen ist frei“, sagte Dobrindt der F.A.Z. Die Versteigerung der 700er-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur solle im Frühsommer beginnen. „Ich erwarte aus den Erlösen einen Milliardenbetrag, den wir erstmals in den Ausbau des schnellen Breitbands und die Digitalisierung unseres Landes investieren werden“, sagte Dobrindt.

Vom Ausbau des mobilen Breitbands sollen vor allem ländliche Regionen profitieren, in denen heute ein schneller Internetanschluss noch fehlt. Die Bundesregierung hofft, dass die Mobilfunkanbieter in jenen Regionen gute Angebote unterbreiten können, in denen sich der Breitband-Netzausbau für Festnetzbetreiber nicht rechnet.

10.02.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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