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Bericht Behandlung in großen Kliniken besser

„Wir haben ein Problem mit kleinen Kliniken.“

Berlin – Krankenhauspatienten werden in großen oder spezialisierten Kliniken tendenziell besser behandelt als in kleinen Häusern, die alles machen. Das geht aus einer Auswertung hervor, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen für die „Welt am Sonntag“ (2. Februar 2014) erstellt hat.

„Wir haben ein Problem mit kleinen Kliniken“, sagte dazu der stellvertretende Vorstandsvorsitzendes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, „und zwar nicht so sehr mit denen auf dem Land, sondern eher im städtischen Raum“. Dort konkurrieren häufig viele kleine Kliniken um Patienten.

Der Auswertung zufolge weist etwa jedes zehnte wenig spezialisierte Krankenhaus deutliche Mängel bei der Qualität der Behandlung und der Versorgung der Patienten auf. Bei Kliniken mit hohem Spezialisierungsgrad – tendenziell großen Häusern mit hohen Fallzahlen für einzelne Krankheitsbilder – war lediglich jedes 20. auffällig

Grundlage der Erhebung sind Daten der Krankenkasse AOK und des Qualitätssicherungsinstituts BQS von 1349 Kliniken.

Die Ergebnisse der Auswertung legen nahe, dass mehr gesetzliche Vorgaben für Mindestfallzahlen die Patienten schützen könnten. Allerdings wehren sich die Interessenvertretungen der Krankenhäuser seit Jahren immer wieder gegen eine generelle Einführung von Mindestfallzahlen. Dies sei eine Einschränkung der Berufsfreiheit von Chirurgen, sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Alfred Dänzer. „Solche Vorgaben sind dann akzeptabel, wenn der eindeutige Beweis erbracht werden kann, dass sie der Gesundheit der Patienten nützen.“

Die Krankenhäuser argumentieren, dass der Beleg für den Nutzen für jede Art von Operation oder Behandlungsmethode einzeln erbracht werden müsse – ähnlich wie in einer Medikamentenstudie.

In Deutschland existieren derzeit nur für wenige Behandlungen im Krankenhaus solche Untergrenzen, die beispielsweise vorgeben, wie häufig eine Abteilung eine Operation durchführen muss, um dafür von den Kassen zugelassen zu werden. Dahinter steht der Gedanke, dass Abteilungen, die viele Operationen durchführen, über besondere Erfahrung verfügen. Derzeit dürfen Chirurgen beispielsweise Knie oder Wirbelsäulen operieren, auch wenn sie dies nur einmal im Jahr tun.

02.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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