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EnBW-Affäre Aufregung über nachgelieferte Beweis-E-Mail

Bank stellt erst auf Nachfrage Unterlagen zur Verfügung.

Stuttgart – Eine wichtige E-Mail zur Aufklärung des EnBW-Aktienankaufs der ehemaligen Landesregierung ist wieder aufgetaucht und sorgt in Stuttgart für Aufregung. Nach Angaben des Staatsministeriums vom Dienstag hat die Investmentbank Morgan Stanley das Schreiben, das Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus entlasten soll, erst auf Nachfrage am späten Montagnachmittag zur Verfügung gestellt.

Die Landesregierung sowie die Grünen-Landtagsfraktion verlangen nun Aufklärung. Die CDU sieht die Schuld bei der grün-roten Landesregierung. Die Bank erklärte, das Fehlen der E-Mail sei keine Absicht gewesen.

Der Untersuchungsausschuss beginnt am 3. Februar mit der Aufklärung, wie der EnBW-Aktienankauf durch das Land abgelaufen ist. Mappus hatte das Geschäft am 6. Dezember 2010 abgeschlossen und das Parlament erst im Nachhinein darüber abstimmen lassen. Für rund 46 Prozent der EnBW-Anteile zahlte das Land damals knapp fünf Milliarden Euro. Der Staatsgerichtshof entschied Anfang Oktober 2011, dass der Ministerpräsident damit gegen die Verfassung verstoßen hat.

Die grün-rote Landesregierung hatte am vergangenen Donnerstag ihren internen Regierungsbericht zum Inhalt der Aktenlage vorgelegt, den Mappus umgehend scharf kritisierte. Der frühere CDU-Ministerpräsident betonte, die entscheidende E-Mail zu seiner Entlastung fehle in dem grün-roten Regierungsbericht zur Aktenlage.

Die Landesregierung hatte daraufhin am Montag mitgeteilt, die E-Mail sei weder in den Akten des Staatsministeriums noch in denen von Morgan Stanley oder der Kanzlei Gleiss Lutz auffindbar. Kurz darauf habe dann die Bank die Email dann in den virtuellen Datenraum mit ihren Unterlagen in einen Unterordner “Nachträge” eingestellt. Der Datenraum soll dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden.

In der nun nachgerichten Email schreibt Gleiss-Lutz-Anwalt Martin Schockenhoff an Morgan Stanley-Chef: “Unsere Verfassungsrechtler haben den telefonisch besprochenen Weg abgesegnet. Wir lösen das über Art 81 LV, das heißt die Zustimmung des Finanzministers. Also kein Parlamentsvorbehalt, wir können am 6.12. ohne Bedingungen (außer Fusionskontrolle) abschließen. Formal müssen wir darauf achten, dass der Finanzminister zuvor, d.h. spätestens am 6.12. zustimmen muss (Art 81 LV). Wann er informiert wird, muss Herr M. entscheiden.”

Die Landesregierung forderte die beteiligten Beratungsfirmen auf, den Vorgang zu erklären, warum die Akten bisher nicht vollständig zur Verfügung standen. Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) bezeichnete es als “unglaublich”, dass Grundlagen für die Abwicklung eines fast fünf Milliarden teuren Anteilskaufs nicht in Regierungsakten dokumentiert seien. Rekonstruiert werden könne die Geschäftsabwicklung nur aus einem Mailverkehr, der ebenfalls nicht dokumentiert sei, sondern nun von den damaligen Beteiligten wiedergefunden werden könne.

Eine Sprecherin der Investmentbank Morgan Stanley erklärte auf dapd-Anfrage: “Das Fehlen der E-Mail im Datenraum wurde erst infolge der öffentlichen Diskussion entdeckt und geschah ohne Absicht.” Morgan Stanley überprüfe nun alle Dokumente im Datenraum, um umfassende Information sicherzustellen.

Im Untersuchungsausschuss sorgte der Vorgang für Unmut. Grünen- Obmann Uli Sckerl nannte “das gezielte Nachschieben einer E-Mail” einen “ungeheuerlichen Vorgang”. Er forderte Mappus erneut auf, umgehend seine Handakte zum EnBW-Aktienkauf vorzulegen. Offenbar enthalte er dem Untersuchungsausschuss gezielt wesentliche Dokumente vor. Morgan Stanley müsse sich fragen lassen, welche Rolle man bei der Aufklärung zu spielen gedenke.

Der Vorsitzende des EnBW-Untersuchungsausschusses, Ulrich Müller (CDU), vermutet hingegen, dass die grün-rote Landesregierung allein aus den Unterlagen von Gleiss Lutz hätte schließen können, dass die Kanzlei den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers ohne vorherige Zustimmung des Landtags für gangbar gehalten habe. Dies ergebe sich seines Wissen direkt oder indirekt aus den Unterlagen der Kanzlei. “Insofern müsste diese Information der Regierung schon vorgelegen haben”, sagte Müller.

31.01.2012 - dapd / newsburger.de

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