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Jens Spahn
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Übernahme von Pflegekosten Spahn begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs

„Familie ist man halt ein Leben lang.“

Berlin – Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verpflichtung von Kindern, sich an den Pflegekosten mittelloser Eltern zu beteiligen, auch wenn diese den Kontakt mit den Kindern abgebrochen haben, grundsätzlich begrüßt.

„Die gegenseitige Verpflichtung von Eltern und Kindern, füreinander auch finanziell einzustehen, wenn man als junger Mensch oder als Pflegebedürftiger nicht für sich alleine sorgen kann, ist grundsätzlich richtig“, sagte Spahn der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Familie ist man halt ein Leben lang.“ Spahn verwies darauf, dass die Freigrenzen so hoch seien, „dass man schon ziemlich gut verdienen muss, um überhaupt herangezogen zu werden“.

BGH-Urteil sei „politisch zu prüfen“

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte seinerseits an, das BGH-Urteil, nach dem Kinder trotz Kontaktabbruchs für die Heimunterbringung ihrer Eltern zahlen müssen, „politisch zu prüfen“. „Ich persönlich halte dieses Urteil für menschlich nicht nachvollziehbar“, sagte Lauterbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Es sei kaum akzeptabel, dass „ein Sohn unter derartigen Umständen mit der Übernahme der Kosten belastet“ werde, fügte Lauterbach hinzu. Dies sei jedoch seine rein persönliche Meinung. „Politisch werden wir das Urteil prüfen“, erklärte der SPD-Politiker.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am Mittwoch geurteilt, dass Kinder auch im Falle eines Kontaktabbruchs durch die Eltern für deren Unterbringung in einem Pflegeheim aufkommen müssen. Geklagt hatte ein Mann aus Bremen, dessen Vater den Kontakt zu seinem Sohn verweigert und ihn enterbt hatte. Der Sohn sollte rund 9.000 Euro an das Pflegeheim seines inzwischen verstorbenen Vaters zahlen, weigerte sich jedoch. Der BGH entschied, dass der Sohn zur Zahlung verpflichtet ist.

12.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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