newsburger.de Nachrichten aus aller Welt

Ausgaben des BGB in einer Bibliothek
© über dts Nachrichtenagentur

Auch bei Zerwürfnis Kinder müssen für Pflege der Eltern zahlen

Kinder müssen zahlen, auch wenn über Jahre kein Kontakt mehr bestand.

Karlsruhe – Erwachsene Kinder müssen auch dann für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie über Jahre hinweg keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.

Die Stadt Bremen hatte von einem Mann die Zahlung von 9.000 Euro für die Unterbringung seines Vaters in einem Heim verlangt. Dies lehnte der Mann ab, da der Vater den Kontakt zu seinem Sohn bereits vor Jahrzehnten abbrach und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbte.

Zwar stelle der Kontaktabbruch durch den Vater eine Verfehlung dar, wie der BGH mitteilte. Er führe aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Vaters als schwere Verfehlung erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts.

„Zwar mag der Vater durch sein Verhalten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt“, teilte das Gericht weiter mit.

Die Errichtung eines Testaments selbst stelle keine Verfehlung dar, da der Vater lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht habe.

12.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

Weitere Meldungen

Bundeskriminalamt Polizei wirft „Letzter Generation“ 1.200 Straftaten vor

Mitglieder der Protestgruppe "Letzte Generation" sollen in den letzten Jahren laut dem Bundeskriminalamt (BKA) rund 1.200 Straftaten verübt haben, so ein vertrauliches Lagebild. ...

Gesundheit Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab

Das Landgericht Rottweil hat eine Klage gegen einen deutschen Impfstoffhersteller wegen eines behaupteten Impfschadens abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. ...

Terrorismus Mehrjährige Haftstrafen für „Gruppe S.“

Karlsruhe Legasthenie-Vermerke in Zeugnissen unter Umständen möglich

Justiz Weitere Anklage nach Attacke auf Asylbewerberheim in Saarlouis

Amokalarm Bedrohungslage an Schule in Hamburg

Gesundheit Niederlage für Suizidwillige vor Bundesverwaltungsgericht

Luftfahrt Hamburger Flughafen wegen Geiselnahme weiterhin gesperrt

Polizeimeldung Betrieb am Flughafen Hamburg eingestellt – Großalarm

GdP Unpolitische „Spaßrandale“ schwer zu verhindern

Polizeimeldung Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt an schwangerer Frau festgenommen

Nach Angriff in Fitnessstudio Mutmaßlicher IS-Anhänger vor Gericht

NRW Über 3.000 Autodiebstähle im ersten Halbjahr

Verfahren zu Pro-Palästina-Demos Anwaltverein gegen Priorisierung

Fake Niemand bei Berliner Palästinenser-Protest gestorben

Bericht Angeklagter im Brokstedt-Prozess psychisch krank

Kriminalität Razzia gegen „Reichsbürger“ in mehreren Bundesländern

Sachsen Über 500 Ermittlungsverfahren wegen Schleuserkriminalität

Saarlouis Lange Haftstrafe nach Attacke auf Asylbewerberheim

Parteien BGH bestätigt Versetzung von AfD-Richter in den Ruhestand

« Vorheriger ArtikelNächster Artikel »