Bundeswehr Verteidigungsministerium rechtfertigt Cannabis-Verbot in Kasernen
Verbot „angemessen und zwingend notwendig“.
Berlin – Das Bundesverteidigungsministerium hält das geplante Verbot von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr für „angemessen und zwingend notwendig“. Nach Angaben einer Sprecherin des Ministeriums könnten Soldaten, die während ihres Dienstes unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen stehen, ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, da psychische und motorische Ausfallerscheinungen die Sicherheit gefährden könnten.
Vorgesetzte hätten außerdem das Recht, „aus dienstlichen Gründen“ Einschränkungen für den Konsum von Cannabis, aber auch alkoholhaltigen Getränken und anderen berauschenden Substanzen in der Freizeit ihrer Soldaten anzuordnen. Das Ziel solcher Beschränkungen sei es sicherzustellen, dass die Soldaten ihren Dienst nüchtern verrichten.
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht ein Verbot von Cannabis in militärischen Einrichtungen wie Kasernen vor. Der Entwurf gibt als Begründung an, dass es in der Bundeswehr zahlreiche gefährliche Anlagen und Tätigkeiten gebe, beispielsweise im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen und gefährlichen Maschinen.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Einschränkungen beim Cannabiskonsum in Sicherheitsbehörden wie dem Militär und der Polizei. „Eine Legalisierung von Cannabis muss klare Regeln für die Beschäftigten von Sicherheitsbehörden beinhalten“, so der Innenexperte der SPD, Sebastian Fiedler.
Kritik an der Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Legalisierung von Cannabis wird ebenfalls geübt. Sebastian Fiedler plädiert für Modellprojekte in einzelnen Städten, um die Auswirkungen und Gefahren einer Legalisierung zu testen und zu evaluieren, bevor ein Gesetz verabschiedet wird.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert den Gesetzentwurf. Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, bezeichnet ihn als unausgereift und bemängelt, dass kein Zusammenhang zwischen individuellem Cannabiskonsum und der polizeilichen Arbeit erkennbar sei. Die GdP fordert, dass das Gesetz im Bundestag auf seine Praxistauglichkeit überprüft wird.
27.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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