Transparenzoffensive Lauterbach will künftig genauer über Kliniken informieren
Lauterbach plant Transparenzoffensive in Krankenhäusern.
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, Patienten künftig genauer über das Leistungsspektrum der einzelnen Krankenhäuser zu informieren. Laut Lauterbach soll hierfür im Rahmen einer Transparenzoffensive ein unabhängiges Transparenzverzeichnis geschaffen werden, das mehrstrukturierte und patientenrelevante Informationen bereitstellt. Bisher sind solche Informationen nicht öffentlich zugänglich, wie das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion mitteilte, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Das Transparenzverzeichnis soll nicht nur die Darstellung verschiedener Leistungsgruppen enthalten, sondern auch die Zuordnung zu Levels. Dadurch können Patienten eine Einschätzung darüber erhalten, wie das Leistungsspektrum eines bestimmten Krankenhausstandorts grundsätzlich einzuschätzen ist, ob beispielsweise eher komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung angeboten werden, so das Papier des Ministeriums.
Im Juli haben sich Bund und Länder grundsätzlich auf eine Krankenhausreform geeinigt, die ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt werden soll. Allerdings haben die Länder die Einteilung der Kliniken in drei Levels abgelehnt. Lauterbach besteht jedoch darauf, die Idee der Levels in einem eigenständigen „Transparenzgesetz“ beizubehalten. Das Ministerium erklärte dazu, dass Stufen 1 bis 3 sowie separate Levels für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i) vorgesehen sind. Die Voraussetzungen für Level 3 sollen eine umfassende Patientenversorgung gewährleisten, während Level 2 eine erweiterte Versorgung sicherstellen soll. Level 1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung einschließlich der Notfallmedizin übernehmen.
Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger betrachtet die Transparenzoffensive als teuer und überflüssig. Er argumentiert, dass bereits jetzt eine hohe Daten-Transparenz im stationären Bereich bestehe und sich Patienten ausführlich über Leistungsangebote, Personal, Ausstattung und Qualitätsparameter auf der Website des Deutschen Krankenhausverzeichnisses informieren könnten. Für Pilsinger ist daher unklar, warum ein neues Gesetz mit einem neuen Online-Portal, das höhere Kosten, mehr Aufwand und mehr Bürokratie verursachen würde, erforderlich ist.
26.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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