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Bundesverfassungsgericht NPD scheitert mit Eilantrag gegen Gauck

Ganz vom Tisch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht.

Karlsruhe – Die NPD ist mit ihrem Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck vor dem Bundesverfassungsgericht zunächst gescheitert. Der Zweite Senat lehnte am Dienstag den Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

Mit dem Eilantrag wollte die NPD erreichen, dass der Bundespräsident es unterlässt, durch „Verlautbarungen zu ihrem Nachteil“ in den Wahlkampf einzugreifen. Ganz vom Tisch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht: In der Hauptsache wird der Senat über das Organstreitverfahren zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Ende August 2013 hatte Gauck in einer Gesprächsrunde vor mehreren hundert Schülern eines Schulzentrums gesagt: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert.“ Damit meinte er die NPD. Solange die Partei nicht verboten sei, müsse man deren Ansichten allerdings ertragen.

„Ich bin stolz, Präsident eines Landes zu sein, in dem die Bürger ihre Demokratie verteidigen“, sagte Gauck im Hinblick auf Demonstranten, die gegen die NPD auf die Straße gegangen waren.

Zwar sei das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Bundespräsident zählt, parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirkten, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme. Es sei aber nicht zu erwarten, dass Gauck, wie von der NPD befürchtet, bis zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sich in einer Weise äußern werde, die dem nicht Rechnung trägt, so die Richter.

17.09.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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