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Bericht GroKo vereinbart verbindliche Karenzzeit für Ex-Minister

Bundesregierung entscheidet im Einzelfall durch Kabinettsbeschluss.

Berlin – Angesichts mehrerer Fälle umstrittener Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft haben sich Union und SPD nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochausgabe) auf eine verbindliche Karenzzeit von 12 oder 18 Monaten bis zum Antritt des neuen Jobs geeinigt.

„Es ist eine Regelung mit Augenmaß“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann der Zeitung. „Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Ministern wird dann beschränkt, wenn Interessenkonflikte bestehen.“ Nach Oppermanns Angaben wurde die Regelung zwischen den Spitzen der Koalitionsfraktionen fest vereinbart. Dazu muss das Ministergesetz geändert werden. „Die Bundesregierung muss nun die Einzelheiten des Gesetzesentwurfes erarbeiten“, sagte Oppermann.

Die zwischen Union und SPD erzielte Einigung sieht laut des Berichts vor, dass Minister und Parlamentarische Staatssekretäre künftig unverzüglich anzeigen müssen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit außerhalb des Parlaments oder des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen.

Die Bundesregierung entscheidet dann im Einzelfall durch einen Kabinettsbeschluss, ob vor dem Jobwechsel eine Karenzzeit einzuhalten ist. Nur wenn unter Würdigung aller Umstände ein möglicher Interessenkonflikt auszuschließen ist, wird auf eine Wartezeit verzichtet. Ansonsten soll in der Regel eine Wartezeit von zwölf Monaten gelten. Bei besonderen Fällen kann das Kabinett auch eine Karenzzeit von 18 Monaten verlangen.

Die Entscheidung soll auf Vorschlag eines beratenden Gremiums von anerkannten Persönlichkeiten fallen. Ursprünglich hatte sich die Union grundsätzlich gegen verbindliche Karenzzeiten ausgesprochen. Die SPD hatte zu Oppositionszeiten zunächst 18 Monate gefordert und dann als Kompromiss zwölf Monate angeboten.

„Es hat sich gelohnt, in Ruhe darüber nachzudenken“, sagte Oppermann der „Frankfurter Rundschau“. „Die Lösung entspricht nun dem Niveau, das auch in der Europäischen Kommission gilt.“

07.10.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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