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Naturschutzgebiet
© Pvanderloewe / gemeinfrei

Vertragsverletzungsverfahren Zu wenig Naturschutzgebiete – EU verklagt Deutschland

Die Bundesrepublik will die Versäumnisse erst bis 2022 beseitigt haben.

Halle – Jahrelange Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten könnten für Deutschland jetzt teuer werden: Die Europäische Kommission hat nach Informationen der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

In einem der Zeitung vorliegenden Schreiben von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) droht die Kommission der Bundesrepublik mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums bestätigte die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission und sagte, dass bei einer Verurteilung Deutschland in letzter Konsequenz zu Zwangsgeldzahlungen verurteilt werden könnte.

Um die Tier- und Pflanzenwelt in Europa zu schützen und eine weitere Verschlechterung der herrschenden Lebensbedingungen zu verhindern, sind alle EU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, Vogelschutzgebiete und sogenannte Flora-Fauna-Habitate (FFH) auszuweisen. Diese FFH- und Vogelschutzgebiete sollen im Projekt Natura 2000 europaweit miteinander vernetzt werden, um den Artenaustausch zu ermöglichen.

Die sechsjährige Frist für die Ausweisung dieser Natura-2000-Flächen war ursprünglich bereits im Jahr 2010 ausgelaufen. Doch nahezu 2 800 von 4 700 Schutzgebieten in Deutschland wurden nicht in dieser Frist ausgewiesen; für mehr als die Hälfte, nämlich 2 663 Schutzgebiete, hat Deutschland bis heute keine Maßnahmen zum Erhalt des Schutzstatus benannt.

Die Bundesrepublik will die Versäumnisse zwar beseitigen – sich dafür aber bis 2022 Zeit lassen. „Für die Kommission ist diese Zeitplanung nicht akzeptabel“, teilte EU-Kommissar Vella mit.

25.03.2015 - newsburger.de

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