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Video Erklärung der Bundeskanzlerin zu Böhmermann

Paragraf 103 des Strafgesetzbuches soll abgeschafft werden.

Berlin – Die Bundesregierung wird die strafrechtliche Verfolgung des Satirikers Böhmermann nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches ermöglichen. Dies erklärte Bundeskanzlerin Merkel. In einem Rechtsstaat wie Deutschland sei es Sache der Gerichte, Persönlichkeitsrechte und Belange der Pressefreiheit gegeneinander abzuwägen.

Die Bundesregierung sei trotz der nun erteilten Ermächtigung der Ansicht, dass Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gesondert behandelt, „entbehrlich“ sei und soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden.

15.04.2016 - newsburger.de

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