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Sigmar Gabriel
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SPD Gabriel startet Anti-Bürokratie-Offensive

Große Entlastungspotentiale vor allem beim Steuer- und Bilanzrecht.

Berlin – Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat eine Anti-Bürokratie-Offensive gestartet und unternimmt damit einen ersten Vorstoß, der Politik der Großen Koalition eine wirtschaftsfreundlichere Richtung zu geben. Das geht aus einem Eckpunktepapier seines Ministeriums hervor, das am Montag ans Kanzleramt verschickt wurde und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe) vorliegt.

In dem zehnseitigen Papier heißt es: „Es gilt, insgesamt konsequenter und umfassender voranzukommen und sowohl sichtbare als auch spürbare Effekte beim Bürokratieabbau zu erzielen.“ Zwar seien die Bürokratie-Kosten in den vergangenen Jahren schon um gut zwölf Milliarden Euro gesenkt worden. „Dennoch verbleibt ein Bestand von circa 40 Milliarden Euro.“

Ein besonders weitreichender Vorschlag aus Gabriels Haus ist die „One-in-, One-out-Regelung“. Dieses Prinzip, dass Bürger und Wirtschaft immer im gleichen Maße entlastet werden müssen wie neue Belastungen entstehen, soll nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums in den nächsten zwei Jahren getestet werden. Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag – etwa die Frauenquote oder die Regulierung von Werksverträgen – sind von diesem Vorstoß allerdings ausgenommen.

Große Entlastungspotentiale sieht Gabriel vor allem beim Steuer- und Bilanzrecht. So sollen die Umsatz- und Gewinngrenzen, ab denen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten, angehoben werden. Auch der Schwellenwert für die sogenannte Ist-Besteuerung soll von 500.000 Euro Umsatz auf 600.000 Euro steigen. Damit müssten weniger Firmen die Umsatzsteuer vorstrecken, sondern müssten sie stattdessen erst ans Finanzamt überweisen, wenn die Kunden die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt haben.

Eine Anhebung des Schwellenwerts für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro gehört ebenfalls zum Plan des Wirtschaftsministeriums. Gründer wiederum sollen in den ersten drei Jahren „grundsätzlich von Berichts- und Informationspflichten befreit werden“ und ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich abgeben müssen. Das allerdings könnte auf Widerstand des Finanzministeriums stoßen.

Auch bei den vielen Statistik- und Informationspflichten für Unternehmen sind Erleichterungen geplant, vor allem in der Energiebranche.

04.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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