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Wolfgang Schäuble CDU
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Protokollerklärung zum Haushalt SPD fordert Zusatzausgaben für Rente und Integrationspolitik

Protokollerklärung soll heute abgegeben werden.

Düsseldorf – Die sechs SPD-geführten Ministerien werden heute im Kabinett zum Haushalt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU / Foto) eine Protokollerklärung abgeben, in der sie Zusatzausgaben für eine Angleichung der Ost-West-Renten, für die Integrationspolitik, für Personalausgaben in Folge eines Tarifabschlusses und für das Bundesteilhabegesetz fordern. Dies geht aus einer Kabinettsvorlage für Mittwoch hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt.

In der Integrationspolitik für Flüchtlinge will die SPD die Kostenfrage offen halten, bis ein Konzept von Bund und Ländern vorliegt. In der Protokollnotiz heißt es: „Die noch ausstehenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Integrationskonzept werden im Laufe des Haushaltsaufstellungsverfahrens in den Bundeshaushalt 2017 integriert.“

Auch die Kosten für eine Rentenangleichung wollen die SPD-geführten Ressorts noch später in Schäubles Haushalt einstellen können. In der Protokollnotiz heißt es: „Noch in dieser Legislaturperiode wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz der Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte bis 2020 festgeschrieben.“ Mitte 2016 müsse entschieden werden, ob ab 2017 eine „Teilangleichung“ der Renten in Ost und West notwendig sei, die im Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan 2020 berücksichtigt werde.

Bei den Kostenrisiken für Personal und wegen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wehren sich die SPD-Ressorts gegen Schäubles Vorhaben, dass die Ressorts die zusätzlichen Finanzmittel selbst aufbringen sollen. „Die genannten Ressorts lehnen eine Gegenfinanzierung der Sach- und Personalkosten bei der Ausbringung neuer Stellen und Planstellen oder in der Folge eines Tarifabschlusses im jeweiligen Einzelplan ab.“

Absichern wollen sich die Sozialdemokraten auch in der Frage des Bundesteilhabegesetzes, das die finanziellen Hilfen für Menschen mit Behinderungen regelt. Die Kosten für das geplante Gesetz sollen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 und der Finanzplanung 2020 „zusätzlich“ eingestellt werden, wenn der Gesetzentwurf vorliege.

23.03.2016 - newsburger.de

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