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Organspendeausweis
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Organspende Gesetzentwurf soll Widerspruchslösung neu regeln

„Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu.“

Berlin – Eine Gruppe von zehn Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, SPD und Linke will die Organspende mit der Widerspruchslösung neu regeln und dabei das Entscheidungsrecht von Angehörigen abschaffen.

Der Gesetzentwurf, über den die „Bild am Sonntag“ berichtet, sehe ein zweistufiges Verfahren vor: Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, frage er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nach, ob der Patient der Organspende widersprochen habe. Wenn nicht, gelte er erst mal als Spender. Danach müsse der Arzt nur noch den nächsten Angehörigen fragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt ist. Sei das nicht der Fall, ist der Patient automatisch Organspender.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu.“ Bei Kindern und Jugendlichen sei die Organspende nur zulässig, wenn der nächste Angehörige zugestimmt habe. Allerdings müsse selbst da die Mutter oder der Vater „einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten“, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Sollte der Bundestag diesem Gesetz zustimmen, muss die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung alle Bürger über 16 Jahre dreimal mit Info-Flyern über die neuen Organspende-Regeln aufklären.

Unter den zehn Initiatoren des Gesetzentwurfes seien vier ausgebildete Mediziner, berichtet die „Bild am Sonntag“: Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU, Anästhesist), SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach (Epidemiologe), Claudia Schmidtke (CDU, Herzchirurgin), Sabine Dittmar (SPD, Hausärztin). Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) gehörten zu den Unterzeichnern.

„Die Bereitschaft zur Organspende kann der Staat nicht erzwingen. Aber er kann verlangen, dass sich alle aktiv dafür oder dagegen entscheiden. Das Recht auf Leben ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als das Recht auf Schweigen“, sagte Oppermann, der selbst einen Organspenderausweis hat, der „Bild am Sonntag“.

31.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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