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Günter Krings
© Martin Kraft / CC BY-SA 4.0

Neufassung des Sexualstrafrechts CDU-Staatssekretär warnt vor Problemen

Künftig größere Beweis- oder Missbrauchsprobleme, dürfe es nicht geben.

Berlin – Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Verschärfung des Paragraphen 177 Strafgesetzbuch – hinsichtlich sexueller Nötigung und Vergewaltigung – wird von der Union grundsätzlich mitgetragen.

„Verschärfungen im Sexualstrafrecht wie die Verlängerung von Verjährungsfristen sind richtig. Auch der Vergewaltigungsparagraph sollte überprüft werden“, sagte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) gegenüber der „Bild“-Zeitung. „Allerdings darf seine Neufassung nicht dazu führen, dass sich künftig größere Beweis- oder Missbrauchsprobleme stellen als heute.“

Maas plant unter anderem, künftig auch Vergewaltigungen unter Strafe zu stellen, bei denen sich das Opfer nicht gewehrt hat, etwa weil es Gewalttätigkeit oder Erpressung durch den Täter fürchtete.

07.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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