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Neues W-Lan-Gesetz Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte vor

„Alle Hürden für freies W-Lan müssen weg.“

Düsseldorf – Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des sogenannten W-Lan-Gesetzes sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. So soll in dem neuen Gesetzentwurf geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter W-Lans wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt.

Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. „Diensteanbieter (…) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln“, heißt es in dem Änderungsentwurf, den das Ministerium zeitnah in der Bundesregierung abstimmen will. Das Ministerium wird heute im Ausschuss des Bundestages zur Digitalen Agenda über die geplanten Änderungen berichten.

Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. „Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies W-Lan müssen weg“, sagte Klingbeil der „Rheinischen Post“. Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu bereit sei.

Am 27. Juli war das W-Lan-Gesetz in Kraft getreten, das eine Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ vorsah – also der Pflicht des W-Lan-Betreibers, für Rechtsverstöße Dritter zu haften. Sechs Wochen später urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Netzbetreiber zwar nicht für Schadenersatzansprüche aufkommen müssen, die durch das Fehlverhalten etwa eines Hotelgastes entstanden sind. Das Urteil ließ aber offen, ob die Betreiber nicht weiterhin auf Unterlassung verklagt werden können oder gerichtliche Abmahnungskosten tragen müssen.

19.10.2016 - newsburger.de

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