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Bundesverfassungsgericht
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Vermögensteuer Ex-Verfassungsrichter sieht rechtliche Hürden

„Die Vermögensteuer ist das falsche Konzept für die Gegenwart.“

Karlsruhe – Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sieht rechtliche Schwierigkeiten bei der von der SPD geplanten Wiedereinführung einer Vermögensteuer.

„Eine Vermögensteuer kann grundsätzlich erhoben werden. Sie ist aber nur dann verfassungskonform, wenn die Bewertung des Vermögens in Ordnung ist“, sagte Kirchhof dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Die Erbschaftsteuer zeige, dass dies kaum möglich sei. Und im Gegensatz zur Erbschaftsteuer müsse der Staat bei der Vermögensteuer jedes Jahr eine Bewertung vornehmen.

„Die Vermögensteuer ist das falsche Konzept für die Gegenwart“, sagte der Steuerexperte. „Nachdem zuvor Einkommen und Konsum besteuert worden sind, sollte man den Eigentümer von Vermögen in den Garten der Freiheit entlassen und ihn nicht erneut am Kassenhäuschen des Staates vorbeiführen“, sagte der frühere Verfassungsrichter.

26.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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