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Merkel am 18.03.2020
© über dts Nachrichtenagentur

Justizministerium Merkels Bitte rechtlich nicht bindend

„Es handelt sich lediglich um einen Ratschlag.“

Berlin – Das Bundesjustizministerium hat die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf Inlandsreisen zu verzichten, als „nicht rechtlich bindend“ bezeichnet. „Es handelt sich lediglich um einen Ratschlag“, sagte ein Sprecher auf Anfrage dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Er hat keine rechtliche und damit finanzielle Wirkung.“

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) setzt nach der von den Bundesländern angeordneten Schließung von Hotels, Campingplätzen und allen anderen Urlaubseinrichtungen auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bei Gäste und Gastgebern. „Wir appellieren, zu verzichten – im Sinne aller Mitmenschen“, sagte Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbands (DTV), dem RND. „Touristische Reisen innerhalb Deutschlands müssen somit unterlassen werden.“

Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass den regionalen touristischen Anbietern finanziell unter die Arme gegriffen wird, um die Folgen durch die Ausbreitung des Coronavirus erzwungenen Stornierungen abzufedern. „Im Fokus stehen jetzt mittlere und kleine touristische Unternehmen. Die brauchen jetzt echt unsere Hilfe“, so Meyer.

20.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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