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GdW Immobilienunternehmer kritisieren Klima-Vorschriften

Klimavorschriften bedrohen Immobilienunternehmen.

Berlin – Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat starke Bedenken gegenüber den geplanten Vorschriften der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Förderung des klimafreundlichen Bauens geäußert. „Die Vorschriften zur Klimaneutralität im Gebäudesektor nehmen unserer Branche die Luft zum Atmen“, erklärte Verbandspräsident Axel Gedaschko gegenüber der „Welt“ (Mittwochausgabe).

Insbesondere die Bestimmungen des Heizungsgesetzes und der EU-Gebäuderichtlinie werden nach Ansicht des Verbandspräsidenten langsam, aber sicher das Eigenkapital der Unternehmen aufzehren. Dies habe schwerwiegende Auswirkungen auf das Hauptanliegen der Regierung – den Neubau von Wohnungen. „Jeder Euro, der für die Erfüllung von Auflagen aufgewendet werden muss, kann nicht in die Schaffung von neuem Wohnraum investiert werden“, fügte Gedaschko hinzu. „Ohne Eigenkapital ist am Ende nichts mehr möglich – es gibt keine Kredite, keine Projekte und somit auch keine neuen Wohnungen mehr.“

Statt der ursprünglich von der Regierung angekündigten 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr werden voraussichtlich weniger als 250.000 Einheiten fertiggestellt. Für das Jahr 2024 prognostizieren Institute möglicherweise sogar einen Rückgang unter die Marke von 200.000 Wohnungen.

Gedaschko fordert daher kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Hinblick auf die Förderung von Maßnahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes, die in einem Entschließungsantrag festgelegt sind. „Die geplante Unterstützung benachteiligt insbesondere Mehrfamilienhäuser erheblich. Ab der siebten Wohneinheit sind beispielsweise Investitionskosten von nur 3.000 Euro förderfähig“, kritisierte der Verbandspräsident. Dies sei „wirtschaftlich nicht realisierbar“ und der Betrag müsse auf 10.000 Euro angehoben werden. Zudem müsse die Förderung aufgrund der begleitenden Baumaßnahmen beim Einbau einer Wärmepumpe nicht nur für die Heizung selbst, sondern auch für die heizungstechnische Anlage gelten.

29.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.

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