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Grundsteuer-Streit Union lehnt Scholz` Kompromissvorschlag ab

„Die Länder müssen ein umfassendes Recht für eigene Regelungen erhalten.“

Berlin – Beim Konflikt in der Großen Koalition um die Reform der Grundsteuer ist keine Einigung in Sicht.

Der Unionsfraktion reicht eine eingeschränkte Öffnungsklausel für die Bundesländer, welche das Bundesfinanzministerium intern prüft, nicht aus: „Die Länder müssen ein umfassendes Recht für eigene Regelungen erhalten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Eine Verzwergung der Länder-Freigabe auf die Steuermesszahl greift deshalb zu kurz.“

Jung reagierte damit auf Überlegungen im Bundesfinanzministerium zu einer eingeschränkten Öffnungsklausel, über die das „Handelsblatt“ berichtet hatte. Die im Ressort von Olaf Scholz (SPD) diskutierte Variante sieht vor, den Ländern zu erlauben, selbst die sogenannte Steuermesszahl festzulegen. Die Steuermesszahl ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Der Gesetzentwurf von Scholz hat bisher einen bundesweit einheitlichen Wert vorgesehen.

Mit der Öffnungsklausel könnten Länder durch eine besonders niedrige Messzahl selbst sicherstellen, dass es keine Belastungen gibt beziehungsweise sogar für Entlastungen sorgen. Damit ist die im Bundesfinanzministerium diskutierte Öffnungsklausel allerdings nicht so weitreichend, wie es etwa Bayern fordert. Den Ländern würde nicht erlaubt, ein ganz eigenes Grundsteuermodell einzuführen, also etwa das von der CSU favorisierte Flächenmodell.

Das kritisierte auch Unionsfraktionsvize Jung. „Wenn ein Land will, soll es bei der Grundsteuer-Regelung Bauherr sein, nicht bloß Subunternehmer“, forderte er. „Eine „Bonsai-Öffnung“ ist deshalb zu wenig, wir wollen ernsthaft den Föderalismus stärken“, sagte Jung.

05.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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