Sozialverband SoVD fürchtet Schieflagen bei Reform des Unterhaltsrechts
SoVD warnt vor Benachteiligung alleinerziehender Mütter.
Berlin – Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat Bedenken hinsichtlich der geplanten Reform des Unterhaltsrechts geäußert. Laut der Vorsitzenden des SoVD-Vorstands, Michaela Engelmeier, haben sich die Lebensrealitäten von Familien in den letzten Jahrzehnten verändert. Daher sei es richtig, das veraltete Unterhaltsrecht zu überprüfen, wie es auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Jedoch dürfen alleinerziehende Mütter, welche auch heute noch hauptsächlich die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dadurch nicht benachteiligt werden.
Engelmeier betonte, dass auch die Nachteile in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit und die damit einhergehende wirtschaftliche Benachteiligung, die sich bereits vor der Trennung durch die Aufteilung der Betreuung ergeben haben, berücksichtigt werden müssen. Diese Reaktion des Sozialverbandes erfolgte in Anbetracht der jüngsten Ankündigungen von Justizminister Marco Buschmann (FDP), der am Freitag seine Reformpläne zum Unterhaltsrecht näher erläuterte.
Kern der vorgesehenen Änderungen ist, dass Elternteile, die von ihrem ehemaligen Partner getrennt sind und sich umfangreich an der Betreuung des gemeinsamen Kindes beteiligen, finanziell besser gestellt werden sollen. Normalerweise betrifft dies die Väter.
Die Chefin des Sozialverbandes, Engelmeier, äußerte jedoch ihre Skepsis. Sie betonte, dass eine gelebte gemeinsame Verantwortung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln und das Leben in zwei Haushalten nicht umsonst zu haben sind. In ärmeren Familien müssten entsprechende Kosten auch durch Leistungen im Bereich des Existenzsicherungsrechts abgedeckt werden. Engelmeier fügte hinzu, dass die gemeinsame Sorgeverantwortung nicht nur ein Modell für gut Verdienende sein darf.
25.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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