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Jens Bullerjahn SPD
© Martin Rulsch / CC BY-SA 4.0

MZ-Redakteur gewinnt Klage gegen Ministerium Fahrtenbücher müssen offengelegt werden

„Dem Gesetzeszweck wird Geltung verschafft.“

Halle – Hat der ehemalige Finanz-Staatssekretär Heiko Geue (SPD) seine Dienstfahrten korrekt abgerechnet? Seit zweieinhalb Jahren mauert das Haus von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD / Foto) dazu und hat Redakteuren der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung die Auskunft verweigert. Gestern bekam die Mauer Risse: Das Verwaltungsgericht Halle gab einer Klage des MZ-Landeskorrespondenten Kai Gauselmann statt und entschied, dass das Ministerium Einsicht in die Fahrtenbücher gewähren muss. Das berichtet die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe.

Gauselmann hatte Ende 2012 auf Basis des Informationszugangsgesetzes Akteneinsicht beantragt. Zuvor hatte das Ministerium die Beantwortung konkreter Fragen zur Dienstwagennutzung abgelehnt, weil „einzelpersonalbezogene Daten berührt“ seien.

Auslöser der Recherche war Geues Versuch, die Dienstwagen-Richtlinie des Landes zu seinen Gunsten ändern zu lassen. Anders als Minister mussten Staatssekretäre für jeden mit dem Dienstwagen privat gefahrenen Kilometer außerhalb Sachsen-Anhalts mindestens 30 Cent an die Landeskasse überweisen, mit Fahrer 15 Cent mehr. Geue hätte also die privaten Fahrten von seiner Berliner Wohnung bis zur Landesgrenze zahlen müssen. Geues Ansinnen scheiterte aber am Widerstand des Rechnungshofs.

Dem Vernehmen nach wollte er sich damit nicht zufrieden geben. Der MZ lagen Hinweise vor, wonach er private Fahrten als Dienstfahrten abgerechnet haben soll. Um das aufklären zu können, ist Einsicht in die Fahrtenbücher nötig.

Die Mitteldeutsche Zeitung ist der Ansicht, dass Geue über die Nutzung seines vom Steuerzahler finanzierten Dienstwagens Rechenschaft ablegen muss. Das sah gestern das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Ulrich Meyer-Bockenkamp ähnlich. Er begründete sein Urteil mit dem erheblichen Interesse der Allgemeinheit daran, wie die Staatssekretären „zur Verfügung gestellten Sachmittel“ verwendet werden. Gegenüber dieser Kontrollfunktion wiege das private Interesse Geues weniger schwer.

Gauselmanns Anwalt Daniel Heymann erklärte: „Dem Gesetzeszweck wird Geltung verschafft: Den voraussetzungslosen Zugang zu Informationen zu gewähren.“ Bislang sei die Praxis beim Informationszugangsgesetz leider eine andere. Aber: „Das Urteil ist jetzt vielleicht ein wichtiger Schritt, damit die Verwaltungen das umsetzen, was der Gesetzgeber gewollt hat“, sagte Heymann.

Das Ministerium muss nun Einsicht in die Fahrtenbücher gewähren und die Kosten des Verfahrens tragen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium ließ gestern offen, ob es Rechtsmittel einlegt und eine Berufung anstrengt. Dafür warte man das schriftliche Urteil ab. Geue war für die Zeitung nicht zu erreichen.

15.04.2015 - newsburger.de

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