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Erste Hamsterkäufe im Supermarkt
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Corona-Krise Regierung verschickt Maßnahmen-Liste an die Länder

Soziale Kontakte im öffentlichen Bereich sollen auf ein Minimum reduzieren werden.

Berlin – Im Kampf gegen die Corona-Krise will die Bundesregierung offenbar hart durchgreifen: Laut eines Berichts der „Bild“ hat der Kabinettsausschuss der Bundesregierung den Bundesländern eine neue Liste mit Empfehlungen zukommen lassen, welche die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich auf ein Minimum reduzieren sollen.

Offen bleiben sollen demnach weiterhin Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons und der Großhandel. Zusätzlich dazu sollen Sonntagsverkaufsverbote für diese Läden bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.

Für Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte sollen laut „Bild“ strenge Auflagen erlassen werden, vor allem um Warteschlangen zu vermeiden. Restaurants und Gaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen, spätestens um 18 Uhr schließen.

Weitere Empfehlungen: Dienstleister und Handwerker könne ihren Job weiter ausüben. Ganz deutlich wird dem Bericht zufolge festgelegt, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben.

Geschlossen werden sollen: Bars, Clubs, Diskotheken; Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen; Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle; Einrichtungen in denen Sportbetrieb stattfindet – Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern; Fitnessstudios sowie alle weiteren, nicht an anderer Stelle des Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center.

In dem Papier außerdem enthalten sind Empfehlungen für Zusammenkünfte, die ab jetzt zu verbieten sind. Dabei handelt es sich demnach um Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind betroffen.

Außerdem sollen für einige Bereiche des sozialen Lebens neue Regeln definiert werden. So soll es zum Beispiel Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen geben. Möglich sei zum Beispiel eine Besuchszeit von einmal am Tag für eine Stunde.

Zudem gelte für diese Bereiche und Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle die, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben, schreibt die Zeitung weiter.

16.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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