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Corona-Maßnahmen Ex-Innenminister sieht verfassungsrechtliche Probleme

Beim Bundesverfassungsgericht seien bisher fünf Beschwerden eingereicht worden.

Berlin – Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sieht angesichts der Einschränkung von Grundrechten im Zuge der Coronakrise verfassungsrechtliche Probleme.

„Der eine Ansatzpunkt ist die Rolle der Parlamente“, sagte Baum den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). Es sei „nicht nur die Stunde der Exekutive, sondern auch der Legislative“. Ihre Mitwirkung müsse „intensiver werden“, so der FDP-Politiker weiter.

Er plädierte für ein Verfallsdatum auf alle getroffenen Maßnahmen von zwei Monaten. Dies zwinge die Regierung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und sei „wichtig in einer Situation, in der Eingriffe in Grundrechte stattfinden wie nie zuvor“, so der frühere Innenminister.

Er monierte überdies Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes. „Er ist nicht verfassungskonform“, sagte er. Das Parlament gebe damit „Rechte aus der Hand, ohne das Ausmaß genauer zu bestimmen. Der Paragraph stellt Anforderungen, wie sie etwa die Polizei an Hütchenspieler hat, die die Kölner Domplatte nicht mehr betreten sollen“, so der FDP-Politiker weiter. Er müsse „unbedingt den Anforderungen des Grundgesetzes angepasst werden, wie die Opposition das vergeblich verlangt hatte“, sagte Baum.

Dem neuen Paragraphen zufolge kann die zuständige Behörde „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“.

Beim Bundesverfassungsgericht seien bisher insgesamt fünf Beschwerden gegen verfügte Corona-Maßnahmen eingereicht worden, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf eigene Informationen. Vier seien abgelehnt worden, eine sei noch offen.

02.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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