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NPD auf Stimmzettel
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Bundesverfassungsgericht Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag ein

Antrag für Jörg-Uwe Hahn „reine Symbolpolitik“.

Berlin/ Karlsruhe – Nach jahrelanger politischer Debatte hat der Bundesrat am Dienstag einen neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der etwa 250 Seiten umfassende Antrag wurde von der Länderkammer als einziges Verfassungsorgan eingereicht – Bundestag und Bundesregierung haben sich nicht angeschlossen.

Die Bundesländer argumentieren, dass die NPD eine Gefahr für die demokratische Grundordnung in Deutschland darstellt. Des Weiteren hätten die NPD-Mitglieder ein menschenverachtendes und rassistisches Weltbild mit Parallelen zum Nationalsozialismus. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war vor zehn Jahren gescheitert, da der Verfassungsschutz damals Informanten in der NPD-Parteiführung hatte.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält den neuerlichen Verbotsantrag gegen die NPD für eine „logische Folge“ des erdrückenden Beweismaterials gegen die rechtsextreme Partei. „Wichtig ist, dass der Staat auch seine Grenzen benennt und durchsetzt. Der Verfall der NPD ist eine Hypothese, auf die ich mich nicht verlassen will“, sagte er gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ (Dienstagausgabe). Man könne als Staat „die Dinge nicht laufen lassen, wenn auf dem Rücken der Freiheit unsere Demokratie kaputt gemacht wird“.

Nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) ist der Antrag „reine Symbolpolitik„. Der FDP-Politiker äußerte im „Bild“-Interview „schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen einen solchen Antrag“ und warnte vor den Folgen eines Scheiterns. „Die Politik will zeigen, dass sie etwas gegen Rechts unternimmt und wählt ein denkbar schlechtes Mittel dazu.“

Selbst wenn die Länder die verfassungsgerichtlichen Hürden überwinden würden, „müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Partei-Verbot auf Ebene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen. Danach reicht es nicht aus, eine staatsfeindliche und antidemokratische Gesinnung zu haben, sondern es muss auch eine `echte Gefahr` der Machtübernahme drohen“, erklärte der FDP-Politiker. „Das sehe ich bei Wahlergebnissen zwischen 0,8 und 1,3 Prozent einfach nicht.“

03.12.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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