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Verbot von Plastiktüten Umweltministerium legt Gesetzentwurf vor

Händlern drohe bei Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro.

Bonn – Die Bundesregierung will Tüten aus Plastik aus dem Einzelhandel verbannen. Plastiktüten, darunter auch „bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen“, sollten ab dem kommenden Jahr zur Befüllung mit Waren aus dem Geschäft nicht mehr erlaubt sein, heißt es in einem Gesetzentwurf, über den die „Bild-Zeitung“ (Freitagsausgabe) berichtet. Händlern drohe bei Verstoß eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro.

Der Entwurf, der nun zur Abstimmung an die Ressorts verschickt wurde, könnte innerhalb der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Dann gelte eine weitere Übergangszeit von sechs Monaten, um „vorrätige leichte Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen“ und „vorhandenen Restbestände“ abzubauen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Ausnahme: Sehr dünne Tüten, wie sie etwa zum Abreißen an der Obsttheke liegen. Ihr Verbot könnte laut Entwurf zu mehr Verschwendung führen. Denn: Obst würde in größeren Mengen in Plastik verschweißt und vom Verbraucher häufiger weggeworfen. „Unter die Ausnahme fallen sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackungen für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt“, heißt es in dem Entwurf. Erlaubt blieben auch robuste Tragetaschen.

Bisher haben die meisten Läden freiwillig auf Plastiktüten verzichtet oder sie kostenpflichtig angeboten. Der Pro-Kopf-Verbrauch pro Jahr war laut dem Entwurf von 70 Tüten (im Jahr 2015) auf derzeit rund 20 Tüten gesunken.

Nach Einschätzung des Umweltministeriums könne eine weitere Absenkung des Verbrauches aber nur durch ein Verbot erreicht werden, weil sich nicht alle Händler an den freiwilligen Verzicht hielten. Zudem sei davon auszugehen, dass „eine gewisse Anzahl von Endverbrauchern zur Zahlung des Entgelts“ für Plastiktüten weiter bereit sein würde, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die „Bild-Zeitung“ berichtet.

06.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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