Lehrerverband betont Schweigepflicht bei Aiwanger-Debatte.
Berlin – Der Deutsche Lehrerverband weist auf die Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler). In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ betonte Verbandspräsident Stefan Düll, dass Schüler genauso wie Erwachsene Anspruch auf Persönlichkeitsschutz haben. Lehrkräfte tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen und sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten Dritten verpflichtet, nicht jedoch gegenüber den Eltern und den Strafverfolgungsbehörden. Dies gelte auch im Fall der Brüder Aiwanger.
Wenn ein Schüler gegen Regeln verstößt, ergreift die Schule nach einer Anhörung angemessene erzieherische Maßnahmen, erläuterte der Verbandspräsident. Im Falle von Straftaten wird die Polizei eingeschaltet. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Schule in erster Linie für erzieherische Maßnahmen zuständig ist und keine Strafverfolgungsbehörde.
Düll erklärte, dass es verschiedene Gründe für solche „Pamphlete“ wie im vorliegenden Fall geben könne, wie zum Beispiel Rache, Provokation, eine extremistische Haltung oder auch Imponiergehabe. Es hänge vom Alter und der Reife des Schülers ab, in welchem Ausmaß er die Brisanz seines Handelns verstehe.
30.08.2023 - newsburger.de / Mit Material der dts Nachrichtenagentur.
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