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Annette Widmann-Mauz
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"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" Widmann-Mauz sieht Nachbesserungsbedarf bei Asylgesetzen

„Die Mehrheit der Union steht zu dem Grundsatz Fördern und Fordern.“

Berlin – Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), sieht bei den jüngsten Asyl-Gesetzesentwürfen der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf.

„Ich glaube, es ist ein Diskussionsprozess, den wir in der Koalition noch weiterführen müssen, und da gibt es ein Geben und ein Nehmen auf jeder Seite“, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandfunk. Es sei richtig, alles dafür zu tun, dass diejenigen, die Schutz benötigten, auch Schutz erhielten. „Deshalb ist es auch richtig, dass wir alles dafür tun, dass diejenigen, die keinen Schutzanspruch haben, unser Land auch wieder zügig verlassen.“

Man solle sehr klar machen, was man an Mitwirkung von Asylbewerbern erwarte und einfordere, so die Integrationsbeauftragte über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Es sei im Grundsatz ein Fördern und Fordern. Beides gehöre zu einem gelingenden und in sich stimmigen Asylsystem. Es sei beides notwendig, dass die Akzeptanz für die Schutzsuchenden in Deutschland auch erhalten bleibe. „Aber ich will auch ganz deutlich sagen, dass wir aufpassen müssen, dass wir diejenigen nicht aus dem Blick verlieren, die schon seit Längerem hier als Geduldete leben“, so Widmann-Mauz.

Man solle ihnen deshalb auch Zugang zu den Berufssprachkursen und Integrationskursen gestatten, um ihnen die Sprache und Werte vermitteln zu können. „Ich glaube, wir müssen das Gesetz an einigen Stellen noch verbessern. Da gehen mir die Regelungen noch nicht weit genug.“ Es sei aber ein erster, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so Widmann-Mauz weiter.

Ihr lägen nicht nur die Menschen am Herzen, die absehbar auf längere Zeit in Deutschland bleiben wollen, sondern auch die zirka 180.000 geduldeten Menschen im Land. Auch wenn die Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren, sei es wichtig, ihnen Werte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Menschenrechte, Religionsfreiheit sowie Meinungsfreiheit zu übermitteln.

„Die Mehrheit der Union steht zu dem Grundsatz Fördern und Fordern. Und deshalb: Darauf müssen wir uns konzentrieren. Das ist unsere Aufgabe“, so die Integrationsbeauftragte.

17.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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