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Kein Änderungsbedarf SPD beharrt auf Mindestlohn für Praktikanten

Auch an den Aufzeichnungspflichten will die SPD nicht rütteln.

Berlin – Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Änderungsbedarf am Mindestlohn für Praktikanten. „Ich bin froh, dass wir diese ausgewogene und lebenspraktische Regelung gefunden haben und so endlich die Ausbeutung von Praktikanten stoppen konnten“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, der „Welt“.

Nach drei Monaten sollte ein Unternehmen schon in der Lage sein, wenigstens den Mindestlohn zu zahlen, fügte Reimann hinzu. „Die Praktikanten sind ja auch nicht in Branchen tätig, die zum Niedriglohnsektor zählen.“

Auch an den umstrittenen Aufzeichnungspflichten will die SPD-Fraktionsvize nicht rütteln: „Die ganze Debatte ist völlig überzogen.“ Die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, sei nicht zu viel verlangt. „Das kann in simpelster Form geschehen, etwa auf einem einfachen Zettel.“ Aber sonst könne der Mindestlohn einfach umgangen und auch nicht mehr kontrolliert werden.

Nach Ostern wollen Union und SPD über Änderungen am Mindestlohngesetz verhandeln. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte im Interview mit der „Welt“ gefordert, sämtliche Praktika – auch freiwillige, die der Berufsorientierung dienen – vom Mindestlohn auszunehmen. Sonst fragten sich die Unternehmer: „Warum soll ich für einen Praktikanten, der bei mir im Unternehmen erste Erfahrungen sammelt, 1.500 Euro im Monat zahlen?“

Die Bereitschaft, Praktika anzubieten, nehme bereits ab, warnte Kramer. „Wenn es bei der Regelung bleibt, die Frau Nahles durchgesetzt hat, erleben wir nicht das Ende der Generation Praktikum, sondern das Ende des freiwilligen Praktikums selbst.“ Bislang sind freiwillige Praktika bis zu drei Monaten und Pflichtpraktika von der Mindestlohn-Regelung ausgenommen.

SPD-Fraktionsvize Reimann verteidigte die Regelung: „Drei Monate reichen für eine grundlegende Berufsorientierung aus. Spätestens dann sind die Praktikanten auch eingearbeitet und übernehmen Tätigkeiten, für die der Mindestlohn gerechtfertigt ist.“ Wenn es jetzt „in wenigen Fällen hakt“, dann müssten diese Praktika eben in die Studienordnung aufgenommen werden, empfahl die SPD-Politikerin.

03.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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