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Horst Seehofer
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Beschlussvorlage Seehofer will wieder reguläre Abschiebungen nach Afghanistan

Strittig ist die anstehende Verlängerung des aktuellen Abschiebestopps nach Syrien.

Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will erneut beantragen, dass wieder alle ausreisepflichtigen Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundesinnenministeriums für die Innenministerkonferenz (IMK) hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Die Ressortschefs von Bund und Ländern beraten vom 12. Juni an für drei Tage in Kiel.

Laut dem Antrag des Ministeriums sollen Rückführungen künftig „nicht auf (die) drei Personengruppen“ Straftäter, „Gefährder“ und Identitätsfälscher beschränkt bleiben. Vielmehr ermögliche es der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amts, wieder allgemeine Rückführungen aller abgelehnten Asylbewerber nach Afghanistan durchzuführen.

In der Beschlussvorlage ist der erneute Vorstoß des Bundesinnenministeriums allerdings nach wie vor als strittig zwischen Unions- und SPD-geführten Landesregierungen gekennzeichnet. Bereits bei der Herbstkonferenz der Innenminister im November hatten die SPD-Länder bestritten, dass es in Afghanistan ausreichend sichere Regionen gebe, um auch „Familien mit Kindern“ abzuschieben.

Strittig ist zudem die Ende Juni anstehende Verlängerung des aktuellen Abschiebestopps nach Syrien: Während die Union ihn nur um sechs Monate verlängern will, fordert die SPD eine Verlängerung um mindestens ein Jahr. CDU und CSU wollen Außenminister Heiko Maas (SPD) auffordern, nach befriedeten Gebieten in Syrien zu suchen, in die straffällig gewordene Syrer notfalls über Drittländer abgeschoben werden können.

Ein weiterer Antrag zur IMK bezieht sich auf Abschiebeflüge nach Italien: Auf Wunsch von Baden-Württemberg soll die Bundesregierung die Regierung in Rom auffordern, Sammelcharterflüge zur Rückführung nach Italien wieder zuzulassen. Italien weigert sich seit einiger Zeit, solche Flüge aus Deutschland anzunehmen, mit denen Asylsuchende nach den „Dublin-Regeln“ ins Land ihrer EU-Erstaufnahme zurückgebracht werden.

Laut der Beschlussvorlage Baden-Württembergs sollen die Flüge anteilsmäßig von den Bundesländern bezahlt werden, aus denen die Personen abgeschoben werden.

06.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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