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Digitalisierung Parteien erwägen reine Online-Mitgliedschaften

„Parteien sollten sich insgesamt weiter öffnen.“

Berlin – Die Digitalisierung führt in Deutschland möglicherweise zu einer Reform des Parteienrechts. Sie würden reine Online-Mitgliedschaften erwägen, die ohne Aufnahme in einen Ortsverein am Wohnort möglich wären, teilten mehrere Parteien den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ auf Anfrage mit. Dafür müsste allerdings das Parteiengesetz geändert werden, das derzeit dieses Ortsprinzip vorsieht.

„Parteien sollten sich insgesamt weiter öffnen und für gesellschaftliche Entwicklungen empfänglich sein. Deshalb gehört auch das Parteiengesetz dringend überarbeitet, um Parteien mehr Freiheiten zu geben, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen“, sagte Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner den Zeitungen. Ob Parteien dann etwa das Ortsprinzip aufgeben wollten, um reine Online-Mitgliedschaften zu ermöglichen, könnten sie dann selbst entscheiden.

Zuvor hatte die CSU angekündigt, künftig Online-Mitgliedschaften in ihrer Partei zu ermöglichen. Ob die Ausgestaltung eine Änderung des Parteiengesetzes nötig machen würde, blieb zunächst offen. „Eine Änderung des Parteienrechts, die für die Schaffung einer reinen Online-Mitgliedschaft Voraussetzung wäre, halten wir nicht für falsch. Sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich für eine intensive Online-Beteiligung der Mitglieder“, sagte eine Parteisprecherin den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Sie hob hervor, die CDU habe bereits 2015 umfassende digitale Beteiligungsmöglichkeiten für ihre Mitglieder beschlossen. So könne man sich übers Internet an Antragsverfahren beteiligen. Zudem gebe es „online-gestützte, mitgliederrepräsentative parteiinterne Fokusgruppen zur Ermittlung von Stimmungsbildern“. Auch die Fachausschüsse der CDU tagten regelmäßig onlinegestützt.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sprach sich nicht explizit für eine Gesetzesänderung aus, hob aber hervor: „Um auf der Höhe der Zeit zu sein, müssen wir die Mitgliederrechte einfach auch ortsunabhängig stärken.“ Eine entsprechende Passage finde sich auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, kombiniert mit dem Hinweis auf die Prüfung von Gesetzesänderungen.

„In der Reformkommission der SPD überlegen wir gerade sehr intensiv, wie wir die digitale Beteiligung für unsere Mitglieder ausbauen. Eine unserer Ideen sind Online-Themenforen, die ein Antragsrecht auf Parteitagen bekommen“, sagte Klingbeil.

Die FDP zeigte sich in sehr allgemeiner Form bereit für eine Reform des Parteiengesetzes: „Innerhalb des Rahmens, den das Demokratieprinzip und Anforderungen des Bundeswahlgesetzes setzen, ist das Parteiengesetz immer wieder an neue Entwicklungen anzupassen“, sagte FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Sie verwies darauf, dass die FDP bereits seit 2001 den virtuellen Landesverbands „FDP LV Net“ habe, dessen Mitglieder an die Bundespartei angegliedert seien. Allerdings haben diese Netz-Mitglieder kein Stimmrecht auf Parteitagen.

Die Linkspartei äußerte sich zurückhaltend. Die Option von Online-Mitgliedschaften werde von der Partei „aktuell nicht verfolgt“, sagte Linken-Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler. Er stehe auch „reinen Online-Parteimitgliedschaften skeptisch gegenüber“.

Das Internet sei ein wichtiges Instrument für die Beteiligung von Mitgliedern. „Es muss sich aber um echte Beteiligung handeln, die auch verbindlich ist, nicht um Twitter und Facebook-Blasen“, so der Linken-Politiker weiter. Eine Änderung des Parteiengesetzes habe man in der Linkspartei noch nicht diskutiert.

Für die AfD sind Online-Mitgliedschaften offenbar kein Thema. Jeder Antrag werde auf drei Ebenen unter anderem auf Verstöße gegen die Unvereinbarkeitsliste geprüft, sagte ein Parteisprecher. „Wir schieben einen Berg von mehreren Tausend Mitgliedsanträgen vor uns her, da eröffnen wir kein weiteres Feld“, so der AfD-Sprecher weiter.

Klar für eine Gesetzesreform plädierte Heike Merten, Geschäftsführerin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf. „Man sollte das Gesetz den neuen Gegebenheiten anpassen, um Mitarbeit in Parteien wieder attraktiver zu machen“, sagte Merten den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Es gehe um eine Neuinterpretation von Verfassungsgrundsätzen, die den gesellschaftlichen Wandel abbilden.

06.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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