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Heiko Maas
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Per gesetzlicher Grundlage Justizminister will Deutsches Institut für Menschenrechte stärken

„Es wird dann auch in Zukunft den höchsten Status haben.“

Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas will das Deutsche Institut für Menschenrechte stärken. Die Aufgaben und Rechte des gemeinnützigen Vereins, der aus Bundesmitteln finanziert wird, sollen durch ein eigenes Gesetz festgeschrieben werden.

„Durch die Einführung einer gesetzlichen Grundlage wollen wir das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner internationalen Bedeutung weiter stärken“, kündigte Maas in der „Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe) an. „Es wird dann auch in Zukunft den höchsten Status haben, den die Vereinten Nationen für nationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte kennen“, so der SPD-Politiker.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist ein Beschluss der Vereinten Nationen, wonach alle Staaten nationale Menschenrechtsorganisationen einrichten sollen. Als Reaktion darauf wurde 2001 zwar vom Bundestag die Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschlossen, anders als in vielen anderen Ländern fehlte allerdings eine gesetzliche Grundlage. Der Verein drohte deswegen seinen Status als offizieller Beobachter bei den Vereinten Nationen zu verlieren.

„Damit würde auf internationaler Ebene ein starkes negatives Signal in Bezug auf Menschenrechtsarbeit und den Menschenrechtsschutz in Deutschland ausgesandt“, heißt es deshalb zur Begründung im Gesetzentwurf. Der Prestigeverlust für Deutschland, der mit dem Verlust dieses Status‘ einhergeht, soll mit dem Gesetz, das bereits in der Ressortabstimmung ist, nun abgewendet werden.

26.09.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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