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Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz
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Neue Befugnisse Innenministerium will Verfassungsschutzgesetz überarbeiten

SPD lehnt den Entwurf in dieser Form ab.

Berlin – Das Bundesinnenministerium will das Verfassungsschutzgesetz grundlegend überarbeiten und den Inlandsnachrichtendienst mit neuen Befugnissen ausstatten. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf den Gesetzentwurf „Zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“.

Demnach soll das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Kinder und Jugendliche in seinen Dateien speichern dürfen. Bisher gilt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.

Zur Begründung wird auf den Fall eines Zwölfjährigen verwiesen, der im November 2016 versuchte, einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben, sowie auf die möglicherweise indoktrinierten Kinder deutscher Dschihadisten, die aus Syrien nach Deutschland zurückkehren.

Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz neue Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bekommen. Dabei geht es beispielsweise verschlüsselte Kommunikation über Messengerdienste wie Whatsapp oder Telegram. Um diese in begründeten Fällen mitlesen zu können, soll der Verfassungsschutz Trojaner einsetzen dürfen.

Außerdem soll der Inlandsnachrichtendienst die Möglichkeit bekommen, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Voraussetzung ist eine Genehmigung der G10-Kommission des Bundestages.

Der Verfassungsschutz beklagt seit Langem, bei der Kommunikationsüberwachung nicht mehr auf der Höhe der Zeit zu sein. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios lehnt die SPD den Entwurf in dieser Form ab. Der Gesetzentwurf enthalte alles, was man bei der letzten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes bereits abgelehnt habe, heißt es demnach in SPD-Kreisen. Nichts davon stehe im Koalitionsvertrag.

21.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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