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Bericht Gutachten von Umwelt-Sachverständigenrat stößt auf Widerstand

„Nicht vereinbar mit der parlamentarischen Demokratie.“

Berlin – Das am Donnerstag vorgestellte Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen ist intern auf Widerstand gestoßen.

Die Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik an der Universität Siegen, Lamia Messari-Becker, die Mitglied im Sachverständigenrat ist, hatte in einer persönlichen Stellungnahme abweichende Auffassungen zu zwei zentralen Forderungen formuliert: „Die Idee, einen Rat für Generationengerechtigkeit mit einem aufschiebenden Vetorecht in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auszustatten, halte ich für nicht vereinbar mit der parlamentarischen Demokratie, die im Grundgesetz verankert ist“, sagte Messari-Becker der „Welt“ (Freitagsausgabe).

Die anderen Mitglieder des siebenköpfigen Gremiums, das die Bundesregierung berät, hätten hingegen gefordert, dass der von ihnen vorgeschlagene Rat für Generationengerechtigkeit, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden sollen, ein „inhaltlich begrenztes, aufschiebendes Vetorecht zugestanden“ bekomme, wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, das nach Ansicht des Rates nicht hinreichend ökologisch ist. Das solle eine vertiefte Sachdebatte ermöglichen.

„Öffentliche vertiefte Debatten sind in drei Monaten nicht wirklich möglich, und solche öffentliche Debatten können ja auch populär bis populistisch ausfallen“, sagte dazu Messari-Becker. Sie habe die Sorge, „dass ein solcher Vorstoß der Umweltpolitik nicht hilft, sondern sie am Ende sogar schwächt und ihre Akzeptanz gefährdet. Grundsätzlich sollten solche Debatten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden, wie etwa in Frankreich“, so die Expertin für nachhaltiges Bauen weiter.

Sie wandte sich auch gegen die Forderung des Sachverständigenrates, ein „umweltrechtliches Integrationsprinzip“ im Grundgesetz zu verankern. Sie sei gegen eine Grundgesetzänderung, sagte die Siegener Professorin. Es gehe um eine „Grundgesetzänderung des Artikels 20a, um Nachhaltigkeit zu stärken“.

Es gebe aber bereits im Grundgesetz „den Schutz der natürlichen Grundlagen als Umweltstaatszielbestimmung. Darum gibt es hier aus meiner Sicht keinen verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf“, sagte Messari-Becker der „Welt“.

27.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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