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eKFV Bundesregierung macht Weg frei für E-Scooter im Straßenverkehr

Es bestehe „keine Zulassungspflicht“.

Berlin – Das Bundeskabinett hat die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen, wonach künftig elektrisch angetriebenen City-Rollern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden soll.

Die neue Verordnung soll nun auch „elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen“ die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen, hieß es am Mittwoch. Damit gemeint seien sogenannte „E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller“.

Bisher durften ausschließlich die in der noch geltenden Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definierten elektronischen Mobilitätshilfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Darunter fielen vor allem sogenannte Segways oder Fahrzeuge ähnlicher Bauart.

Eine Besonderheit der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge liege in „ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht“. Sie seien „falt- und tragbar“, könnten „unterschiedliche Transportmittel miteinander verknüpfen und auch kurze Distanzen überbrücken“, hieß es weiter. Elektrokleinstfahrzeuge, die unter die neue Verordnung fallen, müssten „verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben“.

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf Kilometer pro Stunde dürften „aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren“. Sie seien vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und „ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben“, hieß es.

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometer pro Stunde müssten „grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren“ und seien ab 14 Jahren freigegeben. Ihre Fahreigenschaften ähnelten „am stärksten denen des Fahrrads beziehungsweise des Elektrofahrrads“, hieß es weiter.

Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung seien Änderungen „in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)“ notwendig. Zusätzlich werde ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt. Es bestehe „keine Zulassungspflicht“, hieß es.

Nach dem Beschluss der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch das Bundeskabinett ist nun der Bundesrat an der Reihe. Dieser könnte die neuen Regelungen am 17. Mai beschließen. Damit könnte die neue Verordnung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.

03.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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